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Tierschutzcausa: Inhalt des § 278a Strafantrags

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.08.2009)

Wien, 13.08.2009

Alle Anschuldigungen wegen Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen gegen VGT-Obmann zurückgenommen!

Alle Anschuldigungen wegen Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen gegen VGT-Obmann zurückgenommen!

Trotz unzähliger nationaler und internationaler Proteste bei der Justizministerin hat sie sich jetzt doch für eine Anklage nach §278a entschieden. Nach dem teuersten, längsten und intensivsten Ermittlungsverfahren der 2. Republik musste irgendeine Anklage her. Und da nichts Konkretes vorlag gab es keinen anderen Ausweg als §278a.

Vor mehr als einem Jahr verschickte das Innenministerium noch Presseaussendungen, dass die Beschuldigten mit zahlreichen Sachbeschädigungen, Brandstiftungen, Gasanschlägen und Bombendrohungen in Zusammenhang gebracht werden „müssen“. Heute liest sich das im Strafantrag ganz anders: gegen den VGT-Obmann wurden alle Beschuldigungen, die sich im polizeilichen Abschlussbericht finden, zurückgezogen. Zusammen mit zwei anderen VGT-Aktivisten wirft man ihm nur mehr die wissentliche Unterstützung einer kriminellen Organisation durch legale Handlungen vor.

Konkret bedeutet das z.B., dass laut Strafantrag der Künstler und VGT-Mitarbeiter Chris Moser lediglich aus folgenden Gründen Mitglied der ominösen kriminellen Organisation sein soll:

  • Er war Kampagnenleiter des VGT in Tirol
  • Er hat am 20. Jänner 2007 in Innsbruck einen Vortrag gehalten
  • Er hätte im November 2004 eine Legebatterie besetzt
  • Er wäre seit 2002 in der Entwicklung von Strategien gegen die Jagd engagiert
  • Er hätte Flugblätter gegen die Jagd zu Hause gelagert
  • Er hätte ausländische TierschützerInnen bei sich übernachten lassen
  • Er hätte einen Vortrag eines englischen Buchautors organisiert
  • Er hätte sich an der Organisation der Animal Liberation Workshops (siehe www.animal-liberation.at) des VGT beteiligt

Ähnlich die Vorwürfe gegen Elmar Völkl, das Opfer von vier Hausdurchsuchungen:

  • Er hätte 2002 am Internet zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen
  • Er hätte 2003 an einem Kampagnenplanungstreffen teilgenommen
  • Er hätte 2007 am Internet zu einer internationalen Aktionswoche gegen die Jagd aufgerufen
  • Er hätte VGT-MitarbeiterInnen in EDV-Fragen beraten
  • Er hätte sich an nicht feststellbaren Zeitpunkten an der Kampagnenplanung beteiligt
  • Er wäre 2007 in Holland auf einem Tierschutztreffen gewesen

In den polizeilichen Abschlussberichten war noch die Rede von 35 kriminellen Kampagnen, die diese ominöse kriminelle Organisation zwischen 1996 und 2008 durchgeführt haben soll.

Im Strafantrag sind plötzlich z.B. die Kampagnen des VGT gegen den Handel mit Käfigeiern oder die Kampagne der 4 Pfoten gegen Stopfleber oder die Kampagne von RespekTiere gegen den Lebendhummerverkauf keine kriminellen Kampagnen mehr und Firmen zum Ende ihrer tierquälerischen Geschäftspraktiken aufzufordern keine schwere Nötigung.

Zur kriminellen Organisation werden in diesem Strafantrag allerdings wiederum wie schon in den Abschlussberichten, erstaunliche Dinge behauptet.

So gäbe es „tote Briefkästen“, an „geheimen Orten versteckte Datenträger“, Decknamen (der VGT-Obmann würde sich Giles Reeve nennen, obwohl ihm dieser Name völlig unbekannt ist) und Treffen an durch besondere Zutrittskontrollen geschützten Örtlichkeiten. Weiters würden sich die AktivistInnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern bewegen und dabei Sonnenbrillen und Halstücher tragen. Und weil sich die meisten der Angeklagten persönlich überhaupt nicht kennen, fügt der Staatsanwalt noch hinzu, dass die kriminelle Organisation ihre personelle Zusammensetzung nach außen und innen hin geheim hält. Mit anderen Worten: nur die brillante SOKO konnte eine Zusammenarbeit aufdecken, die den AkteurInnen selbst nicht bekannt war.

Der angeklagte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert:

„Dieser Strafantrag ist schlicht unfassbar. Ich soll durch Kommentare auf dem Internet, als Autor von Artikeln und ansonsten durch legale und völlig normale Kampagnenaktivität als NGO-Obmann zum Mitglied einer kriminellen Organisation werden! Man wirft mir und meinen Kollegen keinerlei kriminelle Handlungen vor. Aber ich hätte Kongresse und Kunstsymposien organisiert! Diese kriminelle Organisation ist ein Hirngespinst der SOKO und der Staatsanwaltschaft und sonst nichts. Welche Straftat hat sie ausgeführt und welche nicht? Ist der Brand in Tirol auch derselben ominösen Organisation zuzuordnen? Wenn ich wirklich für jede Straftat, bei der man einen Tierschutzhintergrund vermutet, durch meine legalen Kampagnentätigkeiten indirekt quasi als Unterstützer verantwortlich gemacht werden kann, dann bleibt mir nur, mich von der Tierschutzarbeit loszusagen, will ich nicht ins Gefängnis. Weil irgendwelche Sachbeschädigungen im Tierschutz gibt es seit über 20 Jahren und wird es in den nächsten 20 Jahren aller Voraussicht nach weiterhin geben. Darf man sich deswegen nicht mehr für Tierschutz einsetzen?“

Und er schließt: „Dieses Verfahren zeigt, dass Rechtsstaat und Demokratie in Österreich nur eine sehr dünne Schicht bilden, die die darunter liegenden hässlichen Machtstrukturen kaum verdeckt. Wir müssen erkennen, dass es hierzulande weder Gerechtigkeit noch Rechtssicherheit gibt, sondern mächtige Kartelle können unbequeme NGOs einfach zerstören!“

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