Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.10.2009)
Wien, am 22.10.2009Kohlmeise in Vogelfalle!
Tierschutz-Patrouille stellt wieder 2 Singvogelfänger im oö Salzkammergut
Trotz Schneelage ab 900 m Seehöhe gingen jetzt wieder mehrere Tierschutzpatrouillen in das oö Salzkammergut, um illegale Vogelfänger zu finden und anzuzeigen. Oberhalb der Schneegrenze waren auch tatsächlich keine Vogelfänger zu finden, sehr wohl aber darunter. Am Bäckerberg und am Feichtenberg, beide nahe Gmunden, konnten 2 Vogelfänger in flagranti erwischt und angezeigt werden.
Bei einem der beiden ging vor den Augen der TierschützerInnen eine Kohlmeise in die Vogelfalle
Selbst nach der Artenschutzverordnung, die tierschutzgesetzwidrig für den Fallenfang von 4 Singvogelarten Ausnahmegenehmigungen nach dem Artenschutz vorsieht, ist der Fang von Kohlmeisen verboten. Das Tier war nichtsahnend gelandet, um Nahrung aufzunehmen, aber der vermeintliche Zweig entpuppte sich als Auslösemechanismus für eine Schnappfalle. Mit zwei Metallbügeln und einem Netz wurde die Kohlmeise zusammengequetscht. Die Falle befand sich auf einem Baum, dessen Wurzeln durch ein metallenes Scharniergelenk ersetzt waren. Nach Lösung der Arretierung konnte der Vogelfänger den Baum umlegen, um zu den Fallen zu gelangen. Allein an diesem Fangplatz sahen die TierschützerInnen ca. 100 Fallen und 5 Scharniergelenk-Bäume.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Die Vogelfänger
geben sich als Tierliebhaber aus – und fangen
Vögel in Fallen, die sie verletzen und in denen
sie sich zu Tode ängstigen. Die Vogelfänger
nennen sich aber auch Naturliebhaber – und sägen
Bäume um, sodass sie mit Scharniergelenken versehen
werden können. Und der Fang von Kohlmeisen ist
dann offenbar „Kollateralschaden“. Für ein notwendiges
Übel? Was, bitte schön, ist notwendig am Singvogelfang,
sodass dafür soviel Leid und diese Flurschäden
in Kauf genommen werden müssen?“