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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2010)

Wien, am 04.03.2010

Neue Gesetzgebung für Kampfhunde in NÖ und Wien

Zum Begriff "Kampfhunde"

In den Medien wird zunehmend von der Gefährlichkeit der sogenannten Kampfhunde berichtet und auch die Gesetzgebung in Österreich führt – zu der in Vorarlberg bereits seit 1992 bestehenden Rasseliste – nun auch in Wien und NÖ eine solche ein. Doch was sind "Kampfhunde" eigentlich? Und welche Rassen umfasst dieser Begriff?

Dr. Helga Eichelberg vom zoologischen Institut der Universität Bonn meint zu dem Begriff "Kampfhund": "Der Jagdhund muß zunächst das Jagen und der Hütehund das Hüten erlernen und gäbe es diesen Rassebegriff überhaupt, so müßte der Kampfhund das Kämpfen erlernen. (...) Dies muß auch so sein, denn der Hund wird, unabhängig von seiner Rassenzugehörigkeit, zwar mit Verhaltensbereitschaften geboren, diese müssen aber erst durch Erfahrungen und Lernvorgänge zu Verhaltensweisen manifestiert werden. Aus dieser Tatsache resultiert, daß eine verallgemeinernde Beurteilung der Individuen einer Rasse wissenschaftlich nicht haltbar ist. Neben der Unzulässigkeit, Hunde allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einzustufen, fällt die Willkür auf, mit der die aufgelisteten Hundegruppen zu "Kampfhunden" subsumiert werden."
Somit erstaunt es auch nicht, dass weder in Deutschland noch in Österreich eine einheitliche Zuordnung bestimmter Rassen zu dem Begriff besteht. In Österreich sind bisher folgende Rassen betroffen:

Rasse V W
Bullterrier
Ja
Staffordshire Bullterrier
Ja
American Staffordshire Terrier
Ja
Dogo Argentino
Ja
Pit Bullterrier
Ja
Tosa Inu
Ja
Bandog Ja Ja Nein
Rottweiler Ja Nein Ja
Schäferhund Nein Nein in Diskussion
Dobermann Nein Nein in Diskussion
Deutsche Dogge Nein Nein in Diskussion
Bordeaux Dogge Nein Ja Nein
Mastino Napoletano Nein Ja Ja
Mastin Espanol Nein Ja Ja
Fila Brasileiro Nein Ja Ja
Argentinischer Mastiff Nein Ja Ja
Mastiff Nein Ja Ja
Bullmastiff Nein Ja Ja
Ridgeback Nein Ja Nein

Welchen Einfluss haben Züchter?

Wenn der Begriff "Kampfhund" auch schwammige Randbereiche aufweist, so sind sich die Gesetzgeber und die Medien doch einig, dass einige Rassen, wie der Staffordshire, jedenfalls darunter fallen. Kann man daraus schließen, dass zumindest manche Rassen gefährlicher sind als andere?
Klare Antwort: Nein! Es gibt keine einzige Rasse, die aufgrund ihrer Gene besonders aggressive Hunde hervorbringt. Sehr wohl möglich ist es hingegen, besonders aggressive Individuen (egal welcher Rasse) miteinander zu verpaaren und damit Welpen mit einem erhöhten Potential zu Aggression hervorzubringen. In welchem Verhältnis dabei der Einfluss der Gene zum Einfluss der Frühsozialisierung (Eltern – insbesondere Mutterhündin, Verhalten und Haltungsbedingungen der Züchterin / des Züchters) steht, ist wissenschaftlich umstritten. Fest steht, dass etwa zwischen der 4.-12. Lebenswoche die erste sensible Phase stattfindet. Werden die Welpen in dieser Zeit mit Eindrücken über- oder unterfordert, machen sie zu wenige oder negative Erfahrungen mit Menschen oder anderen Hunden oder lernen sie nur unzureichendes Sozialverhalten wegen zu früher Trennung von ihren Eltern, so hat dies nachhaltig Einfluss auf ihr restliches Leben. Defizite oder gar negative Erfahrungen aus dieser Zeit wieder zu beseitigen ist schwierig bis unmöglich, Verhaltensstörungen können meist aber durch gezieltes Training gemildert werden.

Daraus resultierende Forderungen

  • Vermehrte Kontrolle und härtere Strafen für den Handel mit Welpen
  • Verbot des Verkaufs von Welpen in Zoohandlungen (2004 im Tierschutzgesetz verboten, 2007 wieder erlaubt) erlassen und vollziehen
  • Staatliche Vergabe von Lizenzen für die Zucht und Kontrolle der zugelassenen ZüchterInnen

Wenn bestimmte Rassen in Mode geraten, führt dies häufig zu Inzuchten und ruft auch MassenvermehrerInnen auf den Plan. Die Folgen sind sowohl physischer (z.B. Taubheit bei Dalmatinern) als auch psychischer (z.B. niedrige Reizschwelle bei roten Cockerspaniels) Natur. Dr. Unshelm äußert sich hierzu wie folgt: "(...) Bestimmte Rassen weisen darüber hinaus eine – verglichen mit der gesamten Hundepopulation – höhere Aggressivität auf, die teils das Ergebnis bewußter oder unbewußter züchterischer Maßnahmen, teils auch die Folge einer nicht ausreichenden Selektion auf positive Eigenschaften ist und zwar meist bei Hunderassen, die modisch geworden sind. (...) Eine Festlegung auf bestimmte Rassen ist aber auch in diesem Fall schwierig, weil die Eigenschaft einer "Moderasse" vom ständig wechselnden Käuferverhalten abhängt."

Welchen Einfluss hat der Hundehalter?

Wie erwähnt gibt es keine bestimmte Rasse, die zuverlässig kinderfreundlich oder zuverlässig aggressiv ist. Hunde lernen ihr ganzes Leben lang und passen sich ihrer Umwelt an. Der Einfluss der HalterInnen auf ihre Hunde ist damit enorm.

Hunde, die als Familienmitglieder angesehen und freundlich behandelt werden, die klare Regeln haben und einen souveräne Person am anderen Ende der Leine, die ihre Körpersprache versteht und sie in unangenehmen Situationen richtig anleitet, lernen Konflikte friedlich zu lösen. Hunde sind soziale Wesen und nicht darauf aus Artgenossen oder Menschen zu verletzen. Erhöhte Aggressionen entstehen aus verschiedenen Faktoren, insbesondere:

  • mangelnde Sozialisierung mit Artgenossen und anderen Menschen, Isolation (Zwinger- oder Hofhaltung, Wegsperren)
  • Druck und physische Einwirkungen, oft mit dem Argument, dass diese Rassen eine "harte Hand" brauchen, "dominant" seien, etc.
  • unzureichende Übung des Hundeindividuums darin Konflikte zu lösen (sei es wegen dauernder Kommandokontrolle durch die HalterInnen oder das Vermeiden jeglichen Kontakts mit anderen Lebewesen, etc.)
  • Ausdruck des Unbehagens (Gesten der Angst, Beschwichtigungssignale, Stresssymptome oder Drohsignale) werden ignoriert oder gar bestraft
  • gezielte Förderung von Verhaltensproblemen z.B. durch das Verbeißen lassen in Gegenständen

Wenn man sich die medialen Berichte ansieht, wird von den HalterInnen oft behauptet, dass der Hund bisher völlig unauffällig war, bis er plötzlich aus heiterem Himmel gebissen hat. Tatsächlich sind aber (rein) physiologische Ursachen für Beißunfälle extrem selten und ein Hund, der aufgrund eines Verhaltensproblems zubeißt, beißt nie ohne Anzeichen und aus heiterem Himmel von einem Tag auf den anderen. Bei näheren Nachfragen kommen dann Aussagen wie "die waren beim Welpenkurs schon sehr grob mit dem Hund", "der hat schon öfter geknurrt, aber wenn ... dabei war, dann hat er sich das nicht getraut", "wurde in einem Zwinger gehalten", "Nachbarn haben sich öfters beschwert".

Daraus resultierende Forderungen:

  • Sachkundenachweis für HundehalterInnen, unabhängig davon, welcher Rasse ihr Hund angehört
  • Staatliche Anerkennung des Berufsbildes "HundetrainerIn" mit verpflichtender laufender Schulung, die ein Training nach aktuellen Erkenntnissen der Verhaltensforschung ermöglicht
  • Tierschutz im Unterricht als fixen Bestandteil der ethischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Lehrplan

Der Einfluss der Medien

Prof. Dr. J. Unshelm Vorstand des Instituts für Tierhygiene, Verhaltenskunde und Tierschutz der Universität München meint, "daß sowohl besonders aggressive als auch überdurchschnittlich ängstliche und potentielle Hundehalter dazu neigen, sich Hunde einer Rasse anzuschaffen, mit deren Hilfe sie anderen Hundehaltern und auch anderen Hunden Furcht einflößen können, nicht zuletzt auch, um damit eigene physische und psychische Defizite zu kompensieren.". Was macht eine bestimmte Rasse zu einem Hund, vor der sich andere fürchten? Insbesondere ihr Ruf. Zunehmend haben PassantInnen Vorbehalte gegen sogenannte Kampfhunde. Es wird der Eindruck erweckt, alle Individuen bestimmter Rassen seien aggressiv. Aufgrund der Angst vor diesen Hunden, wird Kontakt zwischen ihnen und einem selbst bzw. dem eigenen Hund vermieden. Dies führt wiederum dazu, dass das einzelne Individuen des "Kampfhundes" weniger Erfahrungen sammeln kann und dadurch sozial inkompetenter wird als VertreterInnen anderer Rassen.

Die Angst vor bestimmten Rassen führt auch dazu, dass HalterInnen solcher vermehrt angegriffen werden. Das wiederum hat zu Folge, dass gerade die Menschen, die mit ihrem Hund anderen Menschen Furcht einflößen wollen, sich bestätigt fühlen, während Menschen, die ein konfliktfreies Miteinander anstreben, sich zunehmend unwohl fühlen. Selbst mit einem perfekt sozialisierten, freundlichen Pitbull, wird man zunehmend aufgefordert ihm den Hundekontakt zu verwehren, ihn mit einem Beißkorb zu versehen, am besten sich überhaupt in Luft aufzulösen. Dass dieser dauernde Stress viele gute HundehalterInnen davon abhält "Kampfhunden" ein Zuhause zu schenken, ist verständlich.

Daraus resultierende Forderungen:

  • Medial faire Berichterstattung bezüglich der Thematik Hundebisse:
    • verstärktes Hinterfragen der Ursachen für den Biss
    • Bilder von den betreffenden Hunden und Menschen verwenden und nicht reißerische, zähnefletschende Photos von anderen Individuen
    • ausgewogene Berichterstattung über Unfälle mit Hunden verschiedener Rassen
    • Wenn Kommentare zur Thematik abgedruckt werden, so sollte auch verschiedenen Meinungen Platz im Medium eingeräumt werden
  • Berichterstattung auch über die Schicksale von Kampfhunden und das positive Zusammenleben mit ihnen
  • Berichterstattung über Tierschutzprobleme in der Haltung, Zucht und dem Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Hundehaltung

Um einen ersten solchen Schritt zu tun, möchte ich die Geschichte von Flocki erzählen:

 

Flockis Geschichte

Flocki wird im Jahr 2002 geboren. Er lebt zusammen mit einer zweiten Hündin bei einer Frau in Wien. Als ihr Flockis Ziehen und seine zunehmenden Probleme mit anderen Rüden zuviel werden, lässt sie ihn vermehrt allein Zuhause. Als Flocki darauf anfängt die Wohnung zu zerlegen, wird er kurzerhand in der Wohnung angebunden. Der Amtstierarzt wird verständigt, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Nachdem das Anbinden in der Wohnung die Probleme der Halterin mit Flocki nicht lösen, eskaliert die Situation: Flocki wird in den Keller verbannt. Dort wird zunehmend auf ihn vergessen, zeitweise wird er auch nicht mehr mit Nahrung versorgt. Die Frau wirft ihm manchmal geschlossene Dosen hinunter, an denen sich Flocki die Zähne ruiniert. Von seinen stattlichen 30kg magert er auf 17kg ab. In seiner Isolationshaft und durch den Hunger steigert er sich dermaßen in das Jagen seines Schwanzes, dass er sich diesen schließlich selbst abbeißt. In diesem Zustand wird er im Jänner 2010 ausgesetzt. Diese Behandlung hat Spuren hinterlassen: Flocki hat große Probleme damit Alleine zu Bleiben, er ist unzureichend mit anderen Hunden sozialisiert und braucht einen geregelten Ablauf und ruhige Menschen, die mit ihm arbeiten können und ohne Kinder leben. Als er im Tierheim landet, kann er das erneute Eingesperrt-Sein in einem Zwinger nicht ertragen, er wirft sich mit voller Wucht gegen die Zwingertür, kreiselt und beginnt sofort wieder sich selbst zu verletzen. Flocki konnte bis Anfang März auf einer Pflegestelle untergebracht werden. Auf Spaziergängen ist er immer noch schnell überfordert und neigt zu Stressreaktionen, ebenso wie beim Alleinesein, solange er aber bei seinen Menschen sein kann, ist er ruhig und ausgeglichen, schläft die meiste Zeit und genießt jede Zuwendung.

Flocki wird in wenigen Tagen aus beruflichen Gründen diese Pflegestelle verlieren und muss in den Zwinger zurück, wenn sich nicht ein neues Zuhause oder wenigstens eine andere Pflegestelle ergibt. Wenn Sie ein Zuhause oder zumindest eine längerfristige Pflegestelle für Flocki kennen, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Daraus resultierende Forderungen:

  • Nachgehen von Meldungen über Misshandlungen und schlechte Haltung von Hunden kombiniert mit einer fundierten Schulung der AmtstierärztInnen bezüglich Bedürfnissen und Normalverhalten von Hunden – ein Hund der gut ernährt ist und keine äußeren Verletzungen aufweist, ist deshalb kein glücklicher Hund

Überblick über die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Österreich

B Die Gemeinden können Leinen- und / oder Maulkorbpflichten für bestimmte Orte für einzelne Hunde bzw. allgemein anordnen ebenso können sie das Mitführen von Hunden an bestimmte Orte untersagen. (Burgenländisches Polizeistrafgesetz, § 7 (3))
K keine Reglementierungen
Hundehaltegesetz: Sachkundenachweis für bestimmte Rassen und für von der Gemeinde als "auffällig" festgestellte Hunde. (gem. 2. TierhaltungsVO, Anlage 1, Z 1.6: "Diensthundeführer und Personen, die eine einschlägige Ausbildung und Prüfung durch einen anerkannten kynologischen Verein oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen Organisation nachweisen."). Eine derartige Ausbildung hat min. 10 Stunden zu dauern und muss einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen enthalten. Verstärkte Leinen- und Maulkorbpflicht für diese. Änderung des NÖ Hundeabgabegesetz: 10fache Hundesteuer und rote Hundemarke.
Bei Anmeldung jedes Hundes zweistündiger Kurs (sog. "Sachkundenachweis", Vortragende: Tierarzt/-ärztin und HundetrainerIn) ohne Prüfung; HalterInnen von Hunden, die einen Menschen oder ein Tier verletzt oder gefährdet haben, müssen mit dem Hund entweder eine Begleithundeprüfung 1 oder eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde oder eine Ausbildung zum Blindenführhund absolvieren (OÖ Hundehaltergesetz 2002 idF 2006)
Slzbg BesitzerInnen von auffälligen Hunden können diverse Auflagen erteilt werden (z.B. Leinen- oder Maulkorbpflicht, Besuch einer Hundeschule, Zaunerhöhung, Tierhalteverbot, etc.). Solche Hunde können ggf. auch einem Tierarzt vorgeführt werden, der der die Aggressionsbereitschaft des Hundes beurteilt.(Landessicherheitsgesetz 2009)
Stmk VO in Planung: zukünftige HundebesitzerInnen sollen zu einem Expertengespräch verpflichtend über Pflichte, Rechte und Aufgaben im Zusammenhang mit der Haltung der Tiere aufgeklärt werden
Tirol Die Gemeinden können Leinen- und / oder Maulkorbpflichten für bestimmte Orte für einzelne Hunde bzw. allgemein anordnen. HalterInnen von Hunden, die einen Menschen oder ein Tier verletzt oder gefährdet haben, können per Bescheid aufgefordert werden diese dem Amtstierarzt vorzuführen, der dann den Hund als gefährlich einstufen kann. Daraus resultiert für zuverlässige HalterInnen die Verhängung von Leine- und oder Maulkorbzwang, unzuverlässigen HalterInnen wird die Haltung untersagt. (Landespolizeigesetz Tirol, § 6a)
V Bewilligungspflicht diverser Rassen (Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden 1992)
Wien verpflichtender Hundeführschein ab 01.07.2010 für diverse Rassen

 

Weiterführende Infos:

 

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