Tierversuchsstatistik 2009: Offiziell 207.738 Tiere für Experimente in Österreich herangezogen - vgt

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Tierversuchsstatistik 2009: Offiziell 207.738 Tiere für Experimente in Österreich herangezogen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.08.2010)

Wien, 17.08.2010

Geringfügige Reduktion gegenüber dem Vorjahr, aber keine Rede von nachhaltiger Trend-Umkehr

Geringfügige Reduktion gegenüber dem Vorjahr, aber keine Rede von nachhaltiger Trend-Umkehr

Am 25. Juni 2010 wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Tierversuchsstatistik für das Jahr 2009 veröffentlicht. Damit kommen die Behörden § 16 des Österreichischen Tierversuchsgesetzes zur alljährlichen Veröffentlichung dieser Statistik der von der Tierversuchsindustrie betroffenen Tiere nach.

5,8% weniger Versuchstiere gegenüber 2008
Die Zahl der Tiere, die für Experimente und Tests ihr Leben lassen mussten, ist im zurückliegenden Jahr um 5,8 % geringfügig gesunken, eine wirkliche, dauerhafte Trendwende ist damit aber leider nicht gegeben, da die Zahl der Versuchstiere in den vergangenen 10 Jahren massiv gestiegen ist, im Jahr 2008 beispielsweise um 11%. Die Tierversuchsstatistik wird seit 10 Jahren veröffentlicht und zu Beginn lag die Zahl der Versuche noch bei rund 165.000.

Insgesamt wurden im Jahr 2009 an mindestens 207.738 lebenden Wirbeltieren Versuche, Experimente und Tests durchgeführt, die für die betroffenen Tiere mit beträchtlichen Leiden und Schmerzen verbunden waren.

Im Rahmen dieser ethisch wie wissenschaftlich umstrittenen Tests und Experimente sind nach wie vor Mäuse die mit Abstand am häufigsten verwendete Tierart (169.393 neu und 28 erneut verwendete Tiere). Den massenhaft eingesetzten Kleinnagern folgen mit deutlichem Abstand Kaninchen (16.441), Ratten (8.796), Meerschweinchen (3.664), Schweine (5.291) und Fische (1.728). Aber auch Rinder, Ziegen, Katzen, Hunde, Hamster und Amphibien wurden herangezogen. Nicht mehr verwendet wurden Reptilien und Wachteln.
Drei Viertel der Versuchstiere (146.519) wurden für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten, Stoffen und Geräten der Human-, Zahn- sowie der Veterinärmedizin verwendet.

 

Tatsächliche Zahlen wesentlich höher
In der Realität aber ist die Zahl der tatsächlich eingesetzten Tiere wesentlich höher als die kolportierte offizielle Zahl der 207.738 Tiere – wieviele Tiere jährlich tatsächlich für die diversen Tests und Versuche verwendet wurden, ist der jeweiligen offiziellen Jahresstatistik gar nicht zu entnehmen. Denn nach dem Tierversuchsgesetz, welches seit 1988 nicht mehr ernsthaft reformiert wurde, gilt nicht jeder experimentelle Eingriff an einem Tier – selbst wenn dieser in einem Tierversuchslabor statt findet – als ein Tierversuch und scheint somit auch nicht in der offiziellen Statistik auf.

Unsinnigerweise nicht als Tierversuche – sodass sie keinen Eingang in die Tierversuchsstatistik finden – gelten unter anderem:

  • alle Eingriffe bzw. Experimente, die nach subjektiver Meinung des/der durchführenden Tierexperimentator_in für das Tier nicht belastend sind – sie gelten nicht als Tierversuche!
  • Experimente an wirbellosen Tieren (z.B. Tintenfische, Insekten). Selbst ein tödliches, qualvolles Experiment an Fußball-WM-Krake Paul würde somit nicht als Tierversuch gelten und nicht in der Statistik aufscheinen!
  • Experimente an Tieren, die vor dem Versuch zum Zweck der Gewinnung – etwa von Organen, Gewebe oder Zellen – getötet wurden
  • Versuche an Tierföten und Tierembryonen
  • Tierversuche, die von Österreich in einem anderen Land in Auftrag gegeben oder als (auch mit österreichischen Forschungs- bzw. Steuermitteln gefördertes) Forschungsprojekt quasi in ein anderes Land ausgelagert werden
  • Versuche im Rahmen der tierexperimentellen Gentechnik, Klonexperimente und der Einsatz von transgenen Tieren werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen

Eine lange Liste von Fällen und „Ausnahmen“, die statistisch sozusagen unter den Teppich gekehrt werden oder deren konkrete Quantitäten aufgrund mangelnder Differenzierung in den Bilanzen nicht nachvollziehbar dargestellt werden.

Darüber hinaus ist der Statistik auch nicht zu entnehmen, wieviele Versuche ein einzelnes Versuchstier insgesamt bis zu seinem oft qualvollen Tod über sich ergehen lassen musste. Es wird lediglich die Zahl der erneut verwendeten Tiere angeführt. Mehrfachversuche sind in Anbetracht des langen und wiederholten Leidens der betroffenen Tiere besonders umstritten.

 

ZIELE DES VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN

  1. Reformen des veralteten Tierversuchsgesetz
    Insbesondere soll das Tierversuchsgesetz, welches bereits 1988 – also vor über 20 Jahren! – erlassen wurde, einer grundlegenden Reform unterzogen werden – im Hinblick auf eine Anpassung an die heute gehobenen Tierschutzstandards (etwa im Rahmen des relativ neuen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes) und das ausgeprägtere Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung. Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenzen der Tierschutzombudspersonen, die bisher davon ausgenommen sind, müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken.
  2. Definition von Tierversuchen realitätsgemäß ausweiten
    Nicht nur aus Gründen der statistischen wie ethischen Redlichkeit sollte die Definition von Tierversuchen jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Experimente am getöteten oder „terminal narkotisierten“ Tier, unabhängig von der Einschätzung der Experimentator_innen, ob der Versuch das Tier ernsthaft belastet und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht.
  3. Reduktion von Tierversuchen durch alternative, tierleidfreie Versuchsmethoden
    „Ganz zentral ist aber auch unser Ziel der Verpflichtung zum Ersatz von Tierversuchen in Forschung wie Industrie durch alternative, tierleidfreie Versuchsmethoden wie beispielsweise Computersimulationen, Zellkulturen und so genannte In-Vitro-Tests, wo immer das möglich ist – und die gesetzliche Anerkennung der Gleichwertigkeit dieser Methoden. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die großzügige Bereitstellung von öffentlichen Geldern, aber auch nicht-staatlichen, von Industrie und Wirtschaft generierten Forschungsmitteln zur Finanzierung der Entwicklung neuer Alternativmethoden bzw. auch für deren wissenschaftliche Validierung. Österreichs Politiker_innen und die EU-Kommission, aber auch die Industrie sind aufgerufen, mehr Förderprogramme zu bewilligen und finanzielle Mittel für Alternativmethoden bereitzustellen!“ kommentiert Ralph Chaloupek vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.
  4. Zentrale Tierversuchsdatenbank
    Weiters ist eine zentrale Tierversuchsdatenbank Gebot der Stunde, in der alle in Österreich genehmigten und durchgeführten Versuche registriert werden müssen. Die heutige Situation, wo sinnlose Doppelversuche mangels derartiger Datenbanken nicht ausgeschlossen werden können, ist untragbar. Durch insgesamt, sage und schreibe, 13 verschiedene Stellen, die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständig sind, wird die Unübersichtlichkeit und Intransparenz noch gesteigert.

Forschung der Zukunft ohne Tierleid
„Es ist im Sinne der betroffenen Tiere wie auch einer ethischen Verfeinerung und Fortentwicklung der Gesellschaft sehr zu wünschen, den Trend, der jetzt zum ersten Mal seit langem zaghaft und in ersten Ansätzen in die richtige Richtung läuft, proaktiv zu fördern und neue, ethisch vertretbare Methode in den Vordergrund zu rücken und durch die entsprechende Bereitschaft zur Finanzierung auch tatsächlich gängige Praxis werden zu lassen. Jeder Tierversuch, der durch Alternativmethoden ersetzt werden könnte, ist einer zu viel! Die Zukunft sollte der Forschung ohne ausuferndes Tierleid gehören!“, beendet Ralph Chaloupek vom VGT seine Analyse der aktuellen Tierversuchsstatistik und der darin enthaltenen Trends.

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