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SOKO Tierschutz wegen verweigerter Akteneinsicht verurteilt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.10.2010)

Wien, 14.10.2010

Richterin des LG Wr. Neustadt: "Die pauschale unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt"

Richterin des LG Wr. Neustadt: "Die pauschale unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt"

Was ihre Ermittlungsergebnisse betrifft, hält sich die SOKO-Tierschutz bis heute bedeckt. 4 Jahre Ermittlungen – an den Staatsanwalt wurde nur weitergegeben, was man für "relevant" erachtet hat. So wussten die Angeklagten zwar von technischen Überwachungen in zwei Privatwohnungen, einem Kaffeehaus und dem Materiallager des VGT, allerdings wurden die Ergebnisse dieser Maßnahmen nie bekannt. Aus einer Eingabe der SOKO zur heutigen Verhandlung wegen Akteneinsicht geht hervor, dass es auch eine technische Überwachung des VGT-Büros gegeben hat. Dass diese Überwachung überhaupt stattgefunden hat, wurde erst nach 4 Jahren Ermittlungen und 8 Monaten Prozess bekannt! Die Ergebnisse werden wohl für immer ein Geheimnis bleiben.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen – die Beschuldigten waren noch in U-Haft – wurden die ersten Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft und der SOKO war, die Akteneinsicht zu verweigern, weil das die Ermittlungen gefährden könnte. Die Beschuldigten stellten darauf alle erneut einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei. Am 24. 2. 2009 entschied der zuständige U-Richter Mag. Pablik „Auch die Diktion ‚Informationsvorsprung‘ und ‚Nachteil für die Ermittlungen‘ [der Polizei] zeigt die Intention, den Beschuldigten ‚im Dunkeln‘ zu lassen, ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist. […] Die Kriminalpolizei wird nunmehr umgehend die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu akzeptieren und ihm bzw. seinem Verteidiger Einsicht in die von ihr geführten Akten zu gewähren haben.“

Doch die SOKO verweigerte weiterhin Akteneinsicht. Es wurden erneut Prozesstage festgelegt, doch die SOKO fand laufend Ausreden, um das Verfahren zu verzögern. Anfang Jänner 2010 wollte Richter Mag. Pablik endgültig entscheiden – und wurde vom Verfahren abgezogen. Die neue Richterin, der das Verfahren zugewiesen wurde, tat gar nichts und ging ein halbes Jahr darauf in Karenz. Daher wurde das Verfahren wieder einer neuen Richterin zugewiesen und diese legte für heute, den 14. Oktober 2010, einen Prozesstermin fest.

Und tatsächlich verurteilte die engagierte Richterin erneut die Kriminalpolizei, und zwar, wie sie wörtlich sagte, mit der gleichen Begründung wie Richter Mag. Pablik vorher. In ihrem Urteil sagte sie wörtlich: „Die pauschale unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt.“ Allerdings hat dieses Urteil weder Konsequenzen für die Polizei, noch kann DDr. Balluch jetzt endlich Akteneinsicht nehmen. Die Begründung dafür lieferte die SOKO: sie sei bereits aufgelöst und es gebe nichts mehr, was von den Beschuldigten eingesehen werden könnte.
Der nächste Schildbürgerstreich des 'Rechtsstaats Österreich'. Die Polizei wird zwar verurteilt, den Beschuldigten keine Akteneinsicht gewährt zu haben, aber sie wird nicht bestraft und das Gericht kann das Recht auf Akteneinsicht gegenüber der Polizei nicht erzwingen. Ein Freibrief für polizeiliche Rechtsbrüche in Zukunft: man zögert die Akteneinsicht bis zum Ermittlungsende hinaus und erklärt sich dann für unzuständig! So etwas gibts wirklich nur in einer 'Zwetschkenrepublik' wie Österreich."

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