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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2011)

Wien, am 23.04.2011

Absetzbarkeit von Spenden: Tierschutz soll draußen bleiben

Finanzielle Austrocknung des gemeinnützigen Tierschutzes droht

Mit dem "Abgabenänderungsgesetz 2011" soll die Spendenabsetzbarkeit erweitert werden. Bisher waren im "non profit"-Bereich Spenden für wissenschaftliche Organisationen absetzbar. Später kamen dann Spenden für mildtätige Zwecke hinzu. "Tierschutz" ist steuerrechtlich ein gemeinnütziger (kein mildtätiger) Zweck und blieb sohin ausgespart, ebenso wie alle anderen gemeinnützigen Zwecke. Mit der aktuellen Änderung sollen nun auch Spenden für den gemeinnützigen Umwelt-, Arten- und Naturschutz steuerlich begünstigt werden. Jene für den gemeinnützigen Tierschutz aber weiterhin nicht.

Das führte zu Meinungsverschiedenheiten zwischen SPÖ und ÖVP: Die SPÖ plädierte dafür den Tierschutz in die steuerliche Begünstigung aufzunehmen, während die ÖVP auf ihrem Standpunkt beharrte und den Tierschutz unbedingt draußen halten wollte. Der politische Hintergrund liegt nahe, schließlich handelt es sich bei der ÖVP traditionell um jene Partei, die am kompromisslosesten die Interessen der TiernutzerInnen vertritt. Vor allem wegen dem Bauernbund, der einen der strukturellen Stützpfeiler der ÖVP bildet, aber auch wegen anderer Tiernutzungsinteressen, wie z.B. der Jagd, zu deren Interessensverbänden auch eine sehr gute Vernetzung besteht.

Nur Spenden für Betreuung von Tieren in Tierheimen sollen begünstigt werden

Schließlich einigte man sich darauf, dass nur Spenden die zum Zweck der Betreuung von Tieren in Tierheimen und die an Organisationen gespendet werden, die Trägerorganisationen von Tierheimen sind, steuerlich absetzbar werden sollen.

Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken: "Mit dieser Maßnahme wird versucht, die Tierschutzorganisationen auseinander zu dividieren, also einen Keil in die Bewegung zu treiben und die Tierschutzorganisationen untereinander auszuspielen. Man unterscheidet zwischem 'gutem' und 'bösem' Tierschutz, zwischen den 'guten' und den 'bösen' Organisationen."

Spenden für Nutztierschutz, Streunerprojekte etc. werden weniger werden

Tatsächlich ist absehbar, dass diese Maßnahme zu einem Rückgang der Spenden in allen Tierschutzbereichen außer der Tierbetreuung in Tierheimen führen wird. Der Fundraising Verband Austria hat analoge Beobachtungen bereits bei der bisherigen Ungleichbehandlung von gemeinnützigen und mildtätigen Spendenzwecken gemacht. Die steuerliche Benachteiligung der Spenden für gemeinnützige Zwecke führte zu einer Verschiebung hin zu Spenden für mildtätige Zwecke. Das ging so weit, dass es zu Schrumpfungen im gemeinnützigen Sektor in Österreich kam.

Harald Balluch dazu: "Es ist unglaublich mit welchen unlauteren Methoden gewisse Interessensverbände in Österreich Politik machen. Der im allgeimenen Interesse liegende Aspekt der Tierschutzarbeit ist die Förderung der Tierfreundlichkeit, also dass den Menschen nahe gebracht wird, dass und wieso man mit Tieren respektvoll umgehen soll. Das hat auch bereits das zuständige Höchstgericht, nämlich der Verwaltungsgerichtshof, so festgestellt. Ob es sich dabei um sogenannte Nutztiere, Wildtiere oder Heimtiere handelt, und wie man diesen gemeinnützigen Zweck erfüllt, ist unerheblich. Diese Unterscheidung, die hier nun eingeführt werden soll, ergibt vor diesem Hintergrund überhaupt keinen Sinn."

Unterschiedliche Behandlung sachlich nicht gerechtfertigt

"Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum z.B. ein Projekt zur Kastration und Betreuung von Streunerkatzen schlechter Tierschutz sein soll. Im Gegenteil soll hier vorausschauend verhindert werden, dass die Katzenpopulation überhand nimmt, da die Tierheime ohnehin schon vollkommen überlastet sind. Trotzdem soll nur die Spende für die Betreuung im Tierheim begünstigt werden, die Spende für das Kastrationsprogramm aber nicht. Warum?", fragt Balluch.

"Ebenso hält ein Vergleich zwischen Umweltschutz und Tierschutz keiner kritischen Hinterfragung stand: Warum sind Spenden für ein Projekt begünstigt, bei dem Menschen erklärt werden soll, welche Produkte eine größere Umweltbelastung verursachen, Spenden für ein Projekt bei dem Menschen erklärt wird, welche Produkte mehr Tierleid verursachen, aber nicht? Das dahinterliegende politische Interesse ist offensichtlich, sachlich gerechtfertigt ist diese Unterscheidung aber nicht."

Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf

Am 8.4.2011 endete die Begutachtungsfrist, also die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf und sämtliche Stellungnahmen sind hier einzusehen.

Gegen die Spaltung des Tierschutzes

Während keine Stellungnahme die Aufspaltung des gemeinnützigen Tierschutzes in die Betreuung von Tieren in Tierheimen versus aller anderer Aufgaben, die Tierschutzorganisationen übernehmen, begrüßt hat, gab es sehr viele kritische Stimmen dazu, darunter:

  • Gesundheitsministerium (BMG) (zuständig für Tierschutz)
  • Fundraising Verband Austria (FVA)
  • Ökobüro
  • Österreichische Ärztekammer
  • Global 2000
  • Greenpeace
  • Verein Arche Noah
  • Tierhilfe Kos
  • Österreichischer Tierschutzverein
  • Stiftung Vier Pfoten
  • Verein Gegen Tierfabriken

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