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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.04.2011)

Wien, am 27.04.2011

NPOs sollen offen legen müssen, wer wofür gespendet hat

Kritik an geplanter Erfassung der Sozialversicherungs-Nummer von SpenderInnen

Der aktuelle Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011 sieht vor, dass Organisationen, die beim Finanzministerium in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen eingetragen sind, zukünftig die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) ihrer SpenderInnen abfragen müssen. Jeweils zu Jahresende soll die SV-Nummer gemeinsam mit der Spendensumme der jeweiligen Person an das Finanzministerium bekannt gegeben werden müssen.

Kritik von NPOs

Dieses Vorhaben wird von den Non-Profit-Organisationen (NPOs) scharf kritisiert. Erwartet werde einerseits eine starke Verunsicherung der SpenderInnen, da diese nun persönliche Daten (nämlich die SV-Nummer) bekannt geben müssen, was zu einem Spendenrückgang führen werde. Andererseits wird kritisiert, dass ein erheblicher und unnötiger Mehraufwand im Verwaltungsbereich der NPOs entstehe. Der Zusatzaufwand wird vom Verband Fundraising Austria auf 9 Mio. Euro geschätzt. Unnötig sei dieser Mehraufwand deshalb, da es über die Ausstellung von Spendenbestätigungen an den Spender bzw. die Spenderin ohnehin jetzt bereits ein bewährtes und funktionierendes System gibt, um die Höhe der steuerlich abgesetzten Spendensumme kontrollierbar zu machen.

Grundsatz des Datenschutzes verletzt

Zusätzlich löst die zentrale elektronische Verarbeitung der Information, wer für welchen Zweck wieviel gespendet hat, Unbehagen aus. Einer der Grundsätze des Datenschutzes lautet, dass immer nur so viele Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen, wie zur Erfüllung der Aufgabe tatsächlich notwendig sind. Denn Daten können nur dann missbraucht werden, wenn sie vorher gesammelt wurden. Sie nicht zu sammeln ist daher der beste Schutz.

Bei den Daten, die im gegenständlichen Fall nun zentral gesammelt werden sollen, handelt es sich aber auch um sensible Informationen, die zumindest teilweise Rückschlüsse auf politische, religiöse, sexuelle, gesundheitliche und ethische Einstellungen von Personen ermöglichen.

"Es ist unverantwortlich derartige Informationen aus Jux und Tollerei zentral zu sammeln und über die SV-Nummer individuellen Personen zuordenbar zu machen. Wozu soll das gut sein, wenn es schon ein funktionierendes System gibt, das ohne eine derartige Datensammlung auskommt?", fragt Harald Balluch, Geschäftsführer des VGT. "Und wer kann garantieren, dass diese Informationen nicht zweckentfremdet werden? Könnte es dann nicht passieren, dass Personen, die an Menschenrechtsorganisationen gespendet haben, bei Anstellungen im Justiz- oder Innenressort plötzlich stillschweigend nach hinten gereiht werden, weil in ihnen unerwünschte kritische Geister gesehen werden? Oder dass jemand, der an bestimmte Tierschutzorganisationen gespendet hat, bei der Postenverteilung, die im Verantwortungsbereich einer bestimmten Partei liegt, übergangen wird?"

Drastisches Beispiel aus den Niederlanden

Ein drastisches Beispiel aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeigt, dass auch scheinbar harmlose Datenermittlungen aus hehren Zielen für die betroffenen Personen gefährlich werden können.

In den 1920er und 1930er Jahren wurden in den Niederlanden sehr genaue Meldedaten über die Bevölkerung gesammelt. Das Ziel dieser Erhebung war einen möglichst effizienten Sozialstaat aufbauen zu können. Bei der Novellierung des Melderegisters wurde dabei auch die Erfassung der Religionszugehörigkeit vorgesehen. Eine Datenart die für den angestrebten Zweck eigentlich unnötig war, die aber, da sie nun einmal im Formular aufschien, auch abgefragt und verarbeitet wurde. Als die Nazis die Macht übernahmen, konnten sie nun auf diese zentral verwalteten Angaben zurückgreifen, um aller Menschen jüdischen Glaubens habhaft zu werden. Die ursprünglich harmlose Datensammlung führte dazu, dass in den Niederlanden gemessen an der jüdischen Gesamtbevölkerung verglichen mit allen anderen von den Nazis beherrschten Ländern der höchste Prozentsatz an JüdInnen aufgespürt und getötet wurde.

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