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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2011)

Wien, am 05.05.2011

Illegale Krähenfalle in Oberösterreich entdeckt

Das Fangen und Töten von geschützten Rabenvögel über zwei Monate weiter ausgedehnt

Sonderbewilligungen erlauben in ganz Österreich das Fangen und Töten von Rabenkrähen in den Wintermonaten. Ende Februar endet die Fangzeit, danach gibt es für die meisten Bezirke weitere Ausnahmebewilligungen für das Erschießen von 10 bis 15 Rabenvögel pro Jagdgebiet.

Der Einsatz der Massenfangfalle „Nordische Krähenfalle“ ist entschieden abzulehnen und widerspricht dem EU-Recht. In Österreich von den Behörden explizit als geeignetes Mittel vorgeschlagen ist diese in Deutschland bereits verboten, da diese Fallen nicht selektiv fangen und daher als illegal gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie eingestuft werden.

Alle legalen Möglichkeiten, nach dem Leben von Rabenvögel zu trachten, reichten einem Jäger aus Oberösterreich offensichtlich nicht. Die Krähenfalle wurde nicht ordnungsgemäß Ende Februar aus dem Wald entfernt und blieb weiterhin auf fängisch gestellt. Eine besorgte Wandergruppe hatte bereits Anfang April zwei gefangene Krähen in der Falle wahrgenommen. Am 2. Mai wiederholte sich das traurige Schauspiel für die Gruppe. Wieder mussten sie bei ihrer Wanderung zwei völlig verzweifelte Krähen beobachten. Die plötzliche Gefangenschaft bringt die Tiere, die die unendliche Weite der Lüfte gewohnt sind, in eine erhebliche Stresssituation. Studien beweisen, dass sich die Vögel bei ihren Fluchtversuchen schwere Verletzungen zufügen, vor allem an ihren Krallen und auch am kräftigen Schnabel, mit dem sie das Gitter zu manipulieren versuchen. Nicht vergessen sollte man auch, dass nun die Brutzeit der Krähen ist, wenn diese Krähen sich auf der Suche nach Nahrung für ihre Jungen befunden haben, ist die Kette des Leides noch um ein Vielfaches höher, da ihre Jungen dann qualvoll verhungern!

Der Verein Gegen Tierfabriken hat die zuständige Polizei um Hilfe gebeten und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geschickt.

Tote Krähen über Siloballen

Ein weiteres makaberes Schauspiel mussten Wanderer ebenfalls in Oberösterreich wahrnehmen. Scheinbar zur Abschreckung haben JägerInnen tote Krähen über Siloballen aufgehängt. Direkt neben einer öffentlich zugänglichen Forststraße wurden die getöteten Tiere entdeckt. Diese blieben dort für einige Wochen hängen.

Einer der angeblichen Schäden, die Krähen verursachen, ist das Aufpicken von Siloballen. Verantwortungsvolle Landwirte sind daher dazu übergegangen ihre Ballen mit Netzen und alten Autoreifen zu verhängen. Es gibt also Wege und Möglichkeiten sein Eigentum und das Leben der betroffenen Tiere zu schützen. Der Verein Gegen Tierfabriken hat den OÖ Landesjagdverband um eine Stellungnahme zum Aufhängen von toten Krähen gefragt. Bisher haben wir dazu leider noch keine Antwort bekommen.
Die oben erwähnte Ausnahmebewilligung des Abschusses von 10 bis 15 Rabenvögel in den Sommermonaten pro Jagdgebiet öffnet die Tür zum Missbrauch, da sich diese Bestimmung einer Kontrolle entzieht. Jene Jäger, die zufällig dabei betreten werden, wie sie Rabenvögel im Sommer töten, könnten immer immer behaupten, dass gerade diese hier getöteten Vögel zu den 10 Vögeln gehören, für die es die Ausnahmebewilligung gibt. Eine ohnehin zahnlose Bestimmung wird auf diese Weise zusätzlich ad absurdum geführt.

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