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EU beschließt Kennzeichnung für Pelz und Lederprodukte

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.05.2011)

Wien, 12.05.2011

Seit vielen Jahren vom Tierschutz gefordert, soll diese Kennzeichnungspflicht mit einer 2,5 Jahre langen Übergangsfrist umgesetzt werden

Seit vielen Jahren vom Tierschutz gefordert, soll diese Kennzeichnungspflicht mit einer 2,5 Jahre langen Übergangsfrist umgesetzt werden

Pelz zu Schleuderpreisen macht es den KonsumentInnen immer schwerer, diesen von guten Pelzimitaten zu unterscheiden. Menschen entscheiden sich oft nicht bewusst für ein Pelzprodukt, sondern kaufen dieses ungewollt mit. Damit soll nun Schluss sein, die EU beschließt eine Kennzeichnungspflicht für Pelz und Leder. VerbraucherInnen sollen damit die Möglichkeit bekommen, tierliche Bestandteile von Textilien eindeutig zu erkennen.

Am 11. Mai entschied sich das EU Parlament für diese neue Regelung, formell müssen nun noch die Mitgliedsstaaten unterschreiben.

Monika Springer, VGT Pelzkampagnenleiterin, dazu: „In Österreich, wo die gesetzlich verbotene Pelztierzucht als Tierquälerei gilt und vielen Menschen Hund' & Katz' als treue Gefährten ans Herz gewachsen sind, steigt in der Bevölkerung nicht nur die Ablehnung gegenüber Tierpelzprodukten, sondern auch Unternehmen gegenüber, die Pelz im Sortiment haben. Die geplante Kennzeichnungspflicht für das Tierqualprodukt Pelz ist der logisch nächste Schritt. Der Verein Gegen Tierfabriken begrüßt diese lang erwartete Entwicklung!"

Mehr Informationen dazu:
http://www.europarl.europa.eu/en/headlines/content/20110429FCS18372/13/html/Parliament-approves-new-textile-labelling-rules-for-fur-and-leather

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