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VGT begrüßt vorsichtig Einigung zu Schweine-Kastenstandverbot

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.12.2011)

Wien, 22.12.2011

Wermutstropfen sind 21 Jahre Übergangsfrist, Änderung des Abferkelgitters erst ab 2019 und Ausnahme von Betrieben mit 10 oder weniger Mutterschweinen – Problem: Kontrolle

Wermutstropfen sind 21 Jahre Übergangsfrist, Änderung des Abferkelgitters erst ab 2019 und Ausnahme von Betrieben mit 10 oder weniger Mutterschweinen – Problem: Kontrolle

Gestern Nachmittag klärte Tierschutzminister Stöger die Einigung in der Frage der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen mit TierschutzvertreterInnen ab, danach wurde das Ergebnis der Öffentlichkeit präsentiert. Die für den Tierschutz relevanten Eckpunkte: komplettes Kastenstandverbot auch in der Abferkelbucht wie in der Schweiz mit Ausnahme für einige Tage um die Geburt ab 2033, Verbot von Neubauten mit fixem Abferkelgitter ab 2019, Reduktion der Zeit im Kastenstand während der Befruchtung und der Schwangerschaft auf 10 Tage ab 2013 mit Ausnahme für Betriebe, die dafür umbauen müssten, und eine generelle Ausnahme aller obigen Regelungen für Betriebe mit 10 Muttertieren oder weniger.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch begrüßt dieses Ergebnis ein wenig vorsichtig: „Zunächst muss klar gesagt werden, dass diese Regelung ein Schritt in die richtige Richtung ist und Weichen für eine bessere Tierhaltung in der Zukunft stellt. Die Schweineindustrie hatte lange den Abferkelbereich für ein Diskussionstabu erklärt, jetzt wird auch die Zeit im Abferkelgitter – wenn auch erst in 21 Jahren – sehr stark reduziert. Damit wurde unsere zentrale Forderung erfüllt, ab 2019 werden auch die Abferkelbuchten adaptiert werden müssen. Wir hoffen, dass ab dann die Vorteile der freien Buchtenhaltung für die Tiere in der Praxis so offensichtlich werden, dass, wie in der Schweiz und in Schweden, die meisten Betriebe überhaupt nie Kastenstände benutzen. Erfreulich ist, dass die Reduktion der Zeit im Kastenstand während Befruchtung und Schwangerschaft bereits ab 2013 in Kraft tritt, das ist eine signifikante Verbesserung für die betroffenen Tiere gegenüber der ab dann gültigen EU-Verordnung von ca. 35 Tagen im Kastenstand pro Zyklus zu 10 Tagen, also von ca. 77 Tagen pro Jahr auf 22.“

Doch es gibt Wermutstropfen, führt der VGT-Obmann aus: „Eine Übergangsfrist von 21 Jahren ist bisher für Tierschutzverbesserungen überhaupt noch nie dagewesen. Statt Fortschritte zu beschleunigen, ist eine Tendenz zu immer langsamerem Vorgehen zu bemerken. Viele derjenigen, die diese Einigung unterschrieben haben, werden bei ihrer Umsetzung nicht mehr am Leben sein. Da die Kontrollverordnung zum Tierschutzgesetz nur im Mittel alle 50 Jahre (!) Kontrollen der Schweinebetriebe vorschreibt, könnte die tatsächliche Umsetzung noch viel zögerlicher erfolgen, wie wir aus Erfahrung z.B. bei Legebatterien wissen. Zusätzlich dürfen alle Betriebe mit 10 Mutterschweinen oder weniger weiterhin ohne Ablaufdatum ihre Tiere lebenslang ganzjährig in Kastenständen halten. Der VGT wird darauf drängen, dass die Volksanwaltschaft diesen Missstand aufgreift und im Rahmen einer Klage an den Verfassungsgerichtshof revidiert. Für das Verbot einer derartigen Haltung gibt es im Tierschutzgesetz keine Ausnahme für Kleinbetriebe.“

„Bei aller Freude über einen Durchbruch in der Schweinehaltung“, schließt DDr. Balluch, „darf auch nicht vergessen werden, dass diese Verbesserung nur Kastenstände betrifft. Mastschweine müssen weiterhin mit unfassbar wenig Platz auskommen, leben auf Vollspaltenböden ohne Stroheinstreu und werden betäubungslos kastriert. Eine Einigung in der Kastenstandfrage bedeutet nicht, dass jetzt die Haltungsvorschriften für Mastschweine in Stein gemeißelt bleiben. Hier sind wir noch immer Schlusslicht in Europa und es besteht großer Handlungsbedarf.“

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