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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2012)

Wien, am 23.04.2012

24. April: Weltweiter Tag für Versuchstiere

EU-Richtlinie zu Tierversuchen soll in Österreich bis November 2012 umgesetzt werden – erstmals bei Tierschutzrichtlinien darf die Nationalgesetzgebung nicht mehr strenger sein

Seit mehr als 3 Jahrzehnten wird der Tag der Versuchstiere weltweit begangen. An diesem von den Vereinten Nationen anerkannten Gedenktag soll an das Leid jener 150-300 Millionen Tiere erinnert werden, die in Experimenten weltweit gequält und getötet werden. Die erst im 19. Jahrhundert aufkommende Praxis der Tierversuche in der Wissenschaft wurde in Österreich bereits 1885 durch den sogenannten Vivisektionserlass geregelt, der im Wesentlichen alle Versuche zuließ, die von anerkannten wissenschaftlichen Institutionen „zur Linderung menschlichen Leidens“ oder „zu ernsten Forschungs- und Unterrichtszwecken“ durchgeführt werden. Nachdem durch die Verfassung der zweiten Republik der Tierschutz in die Kompetenz der Länder fiel, diese aber Tierversuche nicht regelten, kam es nach 3 gesetzesfreien Jahrzehnten 1974 zum ersten Tierversuchsgesetz in Österreich, das aber völlig zahnlos blieb. Im März 1986 kam es zur europäischen Übereinkunft zum Schutz von Versuchstieren, die aber von Österreich weder unterzeichnet noch ratifiziert wurde. Stattdessen wurde 1989, also vor 23 Jahren, in Österreich eine Reform des Tierversuchsgesetzes beschlossen, die bis heute Gültigkeit hat.

„23 Jahre“, so VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, „sind eine sehr lange Zeit, wenn man den rasanten Wertewandel im Tierschutz berücksichtigt. Es wäre daher schon längst notwendig gewesen, die Regelungen zu Tierversuchen dem heutigen Tierschutzverständnis anzupassen.“ Doch dazu wird es möglicher Weise nicht mehr kommen. Im Herbst 2010 erließ der EU-Rat eine neue Richtlinie zu Tierversuchen, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Diese EU-Vorgabe sieht aber erstmalig im Tierschutz eine sogenannte „Vollharmonisierung“ vor, d.h. den einzelnen Staaten wird es verboten, in ihren Tierversuchsgesetzen strenger als die Richtlinie zu sein. Lediglich bisher erlassene strengere Bestimmungen dürfen beibehalten werden.

Das Wissenschaftsministerium wird in den nächsten Wochen den entsprechenden Gesetzesentwurf für Österreich vorlegen, natürlich – in alter ÖVP-Tradition – ohne Konsultation der Tierschutzorganisationen.

Der VGT-Obmann ist entsetzt: „Österreich bildet, neben anderen Ländern in Europa, die Avantgarde im Tierschutz. Wir müssen in der Strenge der Tierschutzgesetzgebung voranschreiten, um die gesamte EU letztlich nachzuziehen. Offenbar ist das der Tierindustrie-Lobby ein Dorn im Auge und so ist sie, nach erfolglosen Kriminalisierungsversuchen, auf eine neue Taktik verfallen. Jetzt wurde unter hohem Lobbydruck auf die nicht wählbaren Institutionen EU-Rat und EU-Kommission eine Tierversuchsrichtlinie erlassen, die, statt wie bisher als Minimalforderung, als Maximalforderung im Tierschutz gilt. Den einzelnen Staaten ist es also nicht mehr erlaubt, im Sinne der Tiere das eigene Gesetz strenger als die Richtlinie zu fassen und die Tiere damit besser zu schützen, als der letzte Nachzügler in Europa. Gelingt es der Tierindustrie diese Strategie auf alle Tierschutzrichtlinien auszuweiten, dann wird es im Tierschutz zu einem völligen Stillstand kommen!“

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