Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.06.2012)
Wien, am 11.06.2012VGT fordert: Tierschutz ins Tierversuchsgesetz!
Bis November 2012 wird eine Reform des Tierversuchsgesetzes aus 1988 kommen – VGT will darin eine ethische Ablehnung von Versuchsanträgen ermöglichen
Die EU-Richtlinie 2063/10, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird eine Reform des Tierversuchsgesetzes notwendig machen. Der VGT veröffentlicht heute seine Forderungen für ein zeitgemäßes derartiges Gesetz und appelliert an den Wissenschaftsminister, zügig zur Umsetzung zu schreiten.
Bisher konnten Anträge zur Genehmigung von Tierversuchen nur dann abgelehnt werden, wenn sie wissenschaftlich nicht vernünftig oder durch tierversuchsfreie Alternativen ersetzbar sind. Doch in den letzten 23 Jahren hat sich ein Wertewandel im Tierschutz vollzogen, der auch auf Tierversuche Auswirkungen hat. Der VGT fordert daher, dass tierethische Erwägungen ebenfalls als möglicher Ablehnungsgrund im neuen Tierversuchsgesetz verankert werden sollen. Dafür müsse ein Evaluierungskatalog erstellt werden, der eine objektive Schaden-Nutzen Abwägung ermöglicht. Die zentralen Forderungen des VGT:
- Evaluierungskatalog für objektive Schaden-Nutzen Abwägung für alle Tierversuche
- Tierschutzombudsschaft soll Parteienstellung im Genehmigungsverfahren bekommen
- Tierschutz muss dafür als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden, um gegenüber dem Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft Waffengleichheit herzustellen
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Der Tierschutz muss jetzt endlich auch im Tierversuchsgesetz Einzug halten! Als die Lawinenversuche an Schweinen Anfang 2010 in Tirol bekannt wurden, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Öffentlichkeit. Das zeigt, wie wichtig den BürgerInnen eine ethische Abwägung für jeden einzelnen Tierversuch ist, ob der durch den Versuch an Tieren verursachte Schaden durch den möglichen Nutzen für Menschen ausgeglichen wird. Tierschutzombudsschaften haben laut Tierschutzgesetz Parteienstellung in allen Verfahren wegen Tierquälerei – nur nicht bei Tierversuchen. Zur Kontrolle sollten sie daher auch bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche volle Akteneinsicht und ein Einspruchsrecht bekommen.“
Und der VGT-Obmann schließt: „Voraussetzung für die Möglichkeit, Tierversuche aus ethischen Gründen nicht zu genehmigen, ist Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung. Bereits 1996 gab es dazu ein erfolgreiches Volksbegehren, am 27. Mai 2004 sprach sich das Parlament einstimmig dafür aus. Bis heute sind die Parteien in der Umsetzung säumig. Jetzt muss dieses uralte Versprechen eingelöst werden, um ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz zu ermöglichen!“