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Der linguistische Gutachter im Tierschutzprozess zahlt VGT-Obmann € 35.000!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.10.2012)

Wien, 12.10.2012

Nach Klage auf Schadensersatz durch den ehemaligen Hauptangeklagten bot der belangte Linguist von sich aus diese Geldmenge, um dem Zivilprozess zu entgehen

Nach Klage auf Schadensersatz durch den ehemaligen Hauptangeklagten bot der belangte Linguist von sich aus diese Geldmenge, um dem Zivilprozess zu entgehen

Mangels irgendwelcher handfester Beweise im sogenannten Tierschutzprozess gegen den damals Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, wurde Linguist Dr. Wolfgang Schweiger aus Graz als Gutachter bestellt. Er bestätigte, was von ihm erwartet wurde, dass DDr. Balluch mehrere Bekennerschreiben und Leserbriefe „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ geschrieben hätte. Nur so konnte der Beschuldigte mit Straftaten in Verbindung gebracht werden. Doch das Gutachten des autodidaktischen Deutschlehrers in Pension erwies sich als völlig unhaltbar, nicht zuletzt weil für 4 der Schreiben die tatsächlichen Autoren gefunden wurden, die sich von DDr. Balluch unterschieden. Dr. Schweiger hatte zahlreiche Fehler selbst in die Texte eingebaut und dann behauptet, sie seien Charakteristika von DDr. Balluchs Schreibstil. Zusätzlich verwendete Dr. Schweiger nichtssagende Methoden und zog völlig offensichtlich falsche Schlussfolgerungen. Dafür verrechnete er dem Gericht €50.000 an Gebühren.

Die Anzeigen gegen Dr. Schweiger wegen Erstellung eines falschen Gutachtens, sowie der entsprechende Fortführungsantrag, wurden allesamt gerichtlich abgewiesen bzw. die Ermittlungen eingestellt, weil unfähig zu sein nicht strafbar sei, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Dr. Schweiger habe in gutem Gewissen und ohne böse Absicht sein hirnrissiges Gutachten erstellt. Daraufhin klagte DDr. Balluch den Gutachter auf Schadensersatz. Jetzt überwies Dr. Schweiger an den VGT-Obmann €35.000 als Pauschalabgeltung für den durch ihn verursachten Schaden, dafür zog DDr. Balluch vereinbarungsgemäß seine Zivilklage zurück.

DDr. Balluch kommentiert: „Dieses Gutachten kam für mich als großer Schock, wie ich es zum ersten Mal zu lesen bekam. Man versetze sich in meine Lage: ein gerichtlich beeideter Sachverständiger behauptete kraft seiner Autorität, ich hätte Bekennerschreiben zu Brandstiftungen verfasst, obwohl das überhaupt nicht zutraf! Zum Glück erwies sich das Gutachten als derart unhaltbar, dass wir den Gegenbeweis antreten konnten. Es ist ein glattes Schuldeingeständnis, wenn der Gutachter mir jetzt von sich aus € 35.000 Schadensersatz überweist, um dem Zivilprozess zu entgehen. Von unseren strafrechtlichen Anzeigen war er ja durch die Justiz geschützt worden. Es ist brandgefährlich, wenn Gutachter dieser Art in Gerichtsverfahren über Schuld und Unschuld von Menschen entscheiden, die sich nicht dagegen wehren können. Wir fordern daher, dass auch die Justiz daraus Konsequenzen zieht. Erstens muss Dr. Schweiger von der Liste der Sachverständigen gestrichen werden. Und zweitens darf der von der Staatsanwaltschaft ausgewählte Gutachter in einem Prozess nicht als neutral gelten, sondern es muss der Verteidigung erlaubt sein, einen Gegengutachter zu stellen, der auch vom Gericht gehört wird. Im Tierschutzprozess verweigerte uns die Richterin diese Maßnahme, wenn sie auch zuletzt in ihrem Urteil Dr. Schweigers Gutachten für nicht schlüssig erklärte und damit in die Urteilsbegründung nicht einbezog.“

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