Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.11.2012)
Wien, am 08.11.2012Wissenschaftsminister nimmt auf Podiumsdiskussion zu Tierversuchsgesetz Stellung
Entwurf soll Dienstag in den Ministerrat: Kriterienkatalog für alle Tierversuche, aber keine Versuchstier-Ombudsschaft – VGT protestiert!
Die heiße Diskussion über das neue Tierversuchsgesetz ging gestern bei einer Podiumsdiskussion in hochkarätiger Besetzung, die vom Wissenschaftsministerium zusammen mit der veterinärmedizinischen Universität organisiert worden war, in die nächste Runde. Wissenschaftsminister Prof. Töchterle äußerte sich dabei detailliert zum bereits fünften Entwurf für das Gesetz, der möglicherweise kommenden Dienstag dem Ministerrat vorgelegt wird. Das neue Gesetz soll einen Kriterienkatalog vorsehen, der bis Ende 2015 erarbeitet wird, auf dessen Basis eine ethische Abwägung zwischen Schaden und Nutzen für jeden Tierversuchsantrag durchgeführt wird. Andererseits sprach sich der Minister dezidiert gegen eine Versuchstier-Ombudsschaft aus, obwohl es für alle anderen Tierschutzbereiche, von Heim- bis Nutztierhaltung, eine Tierschutz-Ombudsschaft gibt. Zusätzlich ist nach dem neuen Entwurf kein Fachgremium für Tierversuche vorgesehen, das alle Genehmigungsanträge prüft, sondern lediglich ein Beamter, der auf fachliche Beratung zugreifen könne. Explizit würde laut Minister im neuen Tierversuchsgesetz die Durchführung von Tierversuchen, die schweres Leid verursachen, das lange andauert, im Ausnahmefall erlaubt sein. Das Publikum bei der gestrigen Podiumsdiskussion reagierte auf diese Aussagen mit großer Empörung. Das Interesse an der Veranstaltung war so groß, dass einige hundert Personen nicht in den 200 BesucherInnen fassenden Saal eingelassen werden konnten.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch vertrat gestern den Tierschutz auf dem Podium: „Das Hauptproblem bei Tierversuchen ist das Versagen der Kontrollmechanismen und des Vollzugs des Tierversuchsgesetzes. Nur wenige Prozent der Tierversuchslabors des Bundes werden jährlich kontrolliert, alle Versuchsanträge durchgewunken, keine Gesetzesübertretung geahndet. Wir haben gegen einen ähnlichen Missstand im Nutztierschutzbereich im Jahr 2005 die Tierschutz-Ombudsschaften eingeführt, die auf Seite der betroffenen Tiere deren Interessen wahren. Das Konzept war ein Erfolg, allerdings sind diese Ombudsschaften für Tierversuche nicht zuständig. Wir brauchen daher unbedingt eine Versuchstier-Ombudsschaft, die dem Kontroll- und Vollzugsdefizit im Tierversuchsbereich zuleibe rückt. 78% der Menschen fordern laut IFES-Umfrage diese Ombudsschaft von der Bundesregierung. Wir erwarten, dass die politisch Verantwortlichen auf die Mehrheitsmeinung hören!“