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Tierversuche: Ganz wichtig! JETZT Emails schreiben!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2012)

Wien, 09.11.2012

BITTE: Jeder Mensch, dem Tierversuche ein Anliegen sind, sollte sich JETZT ein Herz nehmen und die Parteispitzen von SPÖ und ÖVP anschreiben! Denn wenn am kommenden Dienstag das neue Tierversuchsgesetz beschlossen ist, dann wird sich für Millionen Versuchstiere in den nächsten Jahrzehnten nichts mehr verbessern lassen!

BITTE: Jeder Mensch, dem Tierversuche ein Anliegen sind, sollte sich JETZT ein Herz nehmen und die Parteispitzen von SPÖ und ÖVP anschreiben!

Denn wenn am kommenden Dienstag das neue Tierversuchsgesetz beschlossen ist, dann wird sich für Millionen Versuchstiere in den nächsten Jahrzehnten nichts mehr verbessern lassen!

Auf Weisung von den Parteispitzen der ÖVP und SPÖ wird das neue Tierversuchsgesetz bis zum 13.11. (also kommenden Dienstag) entschieden sein, da tagt nämlich der Ministerrat, der das Verhandlungsergebnis dann absegnen wird.

Einige Punkte sind aber noch offen. Daher bitte JETZT an die SPÖ und ÖVP Spitzen schreiben. Als Privatperson, als Verein, als Firma, wie auch immer, Hauptsache die PolitikerInnen merken, dass die Menschen informiert sind und sie das Schicksal der Versuchstiere bewegt. Bitte die Emails selbst formulieren. Der SPÖ motivierend, der ÖVP entsprechend kritisch schreiben.

Den inhaltlichen Schwerpunkt bitte auf folgende Aspekte legen (nach Möglichkeit auch in dieser Gewichtung):

  1. Versuchstier-Ombudschaft: Damit auch jemand für die Tiere Parteienstellung im Genehmigungsverfahren hat.
  2. Fachgremium statt einzelner Beamter: Die Prüfung ob Fragen des Kriterien-Katalogs im Antrag richtig beantwortet worden sind bedarf eines Fachgremiums. Die Beurteilung und Entscheidung darf nicht einem einzelnen Beamten überlassen bleiben.
  3. Versuche mit lang anhaltendem schwerem Leid müssen generell verboten werden.
  4. Transparenz bzgl. Versuchsanordnung: In der nicht-technischen Beschreibung des Versuchs, die veröffentlicht wird, muss auch die Versuchsanordnung angegeben sein. Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich um Augenauswischerei, weil sich die Öffentlichkeit sonst überhaupt kein Bild vom Versuch machen kann.
  5. Eine rückblickende Bewertung für ALLE Versuche, nicht nur für solche mit schwerem Leid.

Eine kurze Erläuterung zu diesen einzelnen Punkten ist für ein besseres Verständnis, weiter unten zu finden.

Bitte folgende Personen kontaktieren:

Bitte, bitte rasch erledigen. Denn je weiter die Verhandlungen schon gediehen sind, desto weniger lässt sich noch ändern!

DANKE!

Erläuterungen:

Zur zusätzlichen Erläuterung ein aktuelles Interview, das DDr. Martin Balluch mit Wissenschaftsminister Dr. Töchterle geführt hat:

ad 1)
Ombudschaft für Versuchstiere.
Diese soll Parteienstellung z.B. im Genehmigungsverfahren haben, ganz analog den Tierombudschaften im Tierschutzgesetz. Nur so könnte z.B. gegen eine gesetzwidrige Genehmigung berufen und für einen gesetzeskonformen Vollzug gesorgt werden. Wir wissen, dass es laufend zu Vollzugsdefiziten kommt, sowohl bei den Genehmigungen als auch bei den Kontrollen. Beim Tierschutzgesetz haben sich die Tierombudschaften sehr positiv ausgewirkt. Im Tierversuchsgesetz brauchen die Tiere eine derartige Einrichtung nun auch. Die ÖVP lehnt das ab.

ad 2)
Fachgremium statt einzelner Beamter.
Es muss ein Fachgremium zusammengesetzt aus Experten (Versuchstierkunde, Statistik, Ethik, Tierschutz, Tierversuchsalternativen,...) geben, das für die Genehmigung von Versuchen zuständig ist. Im Gegensatz zu einer Einzelperson hätte dieses Gremium die Kompetenz zu überprüfen, ob der Antragsteller bzw. die Antragstellerin korrekte Antworten auf die Fragen des Kriterien-Katalogs gegeben hat, anhand denen der Versuch beurteilt und zugelassen oder verboten werden soll. Außerdem könnte auf diese Weise gewährleistet werden, dass nur Versuche genehmigt werden, die zulässig und optimiert (3R) sind (sinnvolle Versuchsanordnung, die überhaupt geeignet ist, die wissenschaftliche Fragestellung zu beantworten, nicht mehr Tiere als unbedingt nötig, Leidensminimierung etwa durch Einsatz geeigneter Schmerzmittel, keine tierfreien alternativen Versuchsmethoden vorhanden, etc.). Die ÖVP will, dass ein einzelner Beamter über die Genehmigung entscheidet und kein Fachgremium.

ad 3)
Ausnahmsloses Verbot von Versuchen die schweres, lang andauerndes Leid für die Versuchstiere bedeuten.
Es muss ein generelles Verbot von Versuchen mit schwerem, lang andauerndem Leid geben. Abgesehen vom offensichtlichen tierethischen Problem, das solche Versuche darstellen, ist bekannt, dass Versuchstiere unter derartigen extremen Belastungen gar keine wissenschaftlich validen Daten liefern. Die ÖVP will solche Versuche erlauben.

ad 4)
Transparenz: Veröffentlichung der Versuchsanordnung.
Die Öffentlichkeit soll nachvollziehen können, welche Versuche durchgeführt wurden und wofür. Die ÖVP will Geheimhaltung und dass möglichst wenig Information nach Außen dringt. So soll die Versuchsanordnung geheim bleiben. Ohne eine Beschreibung der Versuchsanordnung kann aber von Transparenz keine Rede sein, weil ohne diese Information gar nicht verstanden und bewertet werden kann, um was für eine Art von Versuch es sich gehandelt hat.

ad 5)
Rückblickende Bewertung ALLER Versuche. Es muss eine rückblickende Bewertung ALLER Versuche geben, damit festgestellt werden kann, wieviele Versuche tatsächlich gerechtfertigt und die schwere des Tierleids am Antrag richtig angegeben waren. Die Belastung der Tiere wird nämlich häufig vor dem Versuch zu niedrig angegeben. Ferner soll für die Zukunft gelernt werden, welche Versuchsansätze etc. erfolgversprechend sind. Die ÖVP will nur Versuche, die schweres Leid verursachen rückblickend bewerten. So wird für die allermeisten Versuche niemals festgestellt, ob sie überhaupt irgendeinen Sinn hatten, respektive vergleichbare in der Zukunft haben. Im Antrag falsch angegebene Belastungen für die Tiere bleiben unerkannt.

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