Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2012)
Eisenstadt, am 15.11.2012VGT: nicht einmal der Schweregrad des Leids bei Tierversuchen soll öffentlich werden
Nackte AktivistInnen am Eisenstädter Domplatz als Versuchskaninchen im Laborkäfig fordern Transparenz bei Tierversuchen, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen
„Das ist ja ungeheuerlich!“, ärgert sich VGT-Obmann DDr. Martin Balluch. Die EU-Richtlinie schreibt zwingend vor, den Schaden jedes einzelnen Tierversuchs zu veröffentlichen, wie in Artikel 43 eindeutig festgelegt. Zusätzlich legt die Richtlinie fest, dass jeder Tierversuch nach dem Schweregrad des Leids der Versuchstiere eingeteilt werden muss. Das wird zwar beides auch so in der Regierungsvorlage angeführt, allerdings steht in den Erläuterungen zum Gesetz auf Seite 12, dass es sogar verboten wird, den Schweregrad des Leids der Versuchstiere zu veröffentlichen.
„Also“, führt DDr. Balluch aus, „die EU-Richtlinie verpflichtet zur Veröffentlichung des Schadens jedes Tierversuchs, aber die Regierungsvorlage verbietet die Angabe des Schweregrades des Tierleids. Welcher Schaden, wenn nicht das Tierleid, kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums dann gemeint sein? Soll es sich um den finanziellen Aufwand für den Tierversuch handeln? Wohl nicht! Also will das Ministerium, dass der Schaden, d.h. das Tierleid, veröffentlicht wird, ohne dabei das Ausmaß des Leids zu erwähnen! Entweder das ist ein Schildbürgerstreich eines übereifrigen Bürokraten, oder ein bösartiger Versuch, die klare Intention der EU-Richtlinie zu unterlaufen!“
Heute setzten sich 3 nackte AktivistInnen mit Kaninchenmaske am Domplatz in Eisenstadt in einen Laborkäfig und forderten Transparenz bei Tierversuchen. Viele Tierversuche würden niemals stattfinden können, würde die Öffentlichkeit davon wissen. Zur effektiven öffentlichen Kontrolle, die Wissenschaftsminister Prof. Töchterle in einem Interview mit VGT-Obmann DDr. Balluch explizit versprochen hat (um Minute 1:50 in dieser Aufnahme), ist die Veröffentlichung jedenfalls des Schweregrades des Leids und des Versuchsablaufs unabdingbar, meinen die TierschützerInnen.