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Tierquälereien vom VGT angezeigt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2013)

Wien, 15.01.2013

Informationen engagierter BürgerInnen bzw ehrenamtlicher TierrechtsaktivistInnen ermöglichten dem VGT die Anzeige mehrerer tierschutzrechtlichen Sachverhalte in den letzten Wochen.

Mehrere empörte SpaziergängerInnen aus dem 22. Wiener Gemeindebezirk wandten sich an den VGT nachdem Sie inmitten eines städtischen Wald- und Wiesenschutzgebietes völlig überraschend in eine Treibjagd gekommen waren. Eine Jagd im verbauten Stadtgebiet gefährdet nicht nur die Öffentlichkeit, sondern ist explizit verboten.

Ebenso aufgrund der Meldung mehrer InformantInnen wurde der Abschuss von Hirschen in einem Zucht- und Schaugehege im Ortsgebiet des burgenländischen Eberau zur Anzeige gebracht: Das Schießen im verbauten Gebiet ist auch im sonst jagfreundlichen Burgenland verboten. Das Gehege war zu klein und manche der überlebenden Tiere sprangen in Panik sogar über den Gehegezaun.

Im engen Punschhof eines Wiener Heurigen im 13. Wiener Gemeindebezirk werden den angeheiterten BesucherInnen Schafe und Kaninchen zur Schau gestellt. Neben der musikalischen Dauerbeschallung und der Manipulation von Tieren durch betrunkene Gäste, kommt es wiederholt zu inakzeptablen Zwischenfällen mit Hunden von HeurigenbesucherInnen, welche die ausgestellten Tiere in schwere Angst und Panikei versetzen.

Aufmerksame PKW-LenkerInnen meldeten uns einen vorschriftswidrigen Tiertransporter welcher offenbar Puten von der Steiermark kommend durch Kärnten transportierte. Die Tiere waren bis zur Bewegungsunfähigkeit dicht gepackt und trotz Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt fuhr der LKW mit geöffneten Witterungschutzplanen.

Zwei oberösterreichische TierrechtsaktivistInnen meldeten uns mehrere Missstände im Bezirk Rohrbach: Zwei Jäger hielten ihre Jagdhunde in tierschutzgesetzwidrigen Zwingern, ein Hund war schon schwer verwahrlost. Laut den Informationen der AktivistInnen hält ein Singvogelfänger verbotenerweise Singvögel das ganze Jahr über in seinem Keller. Nur im Salzkammergut tolerieren die Behörden den eigentlich verbotenen Singvogelfang.

Aufgrund wiederholter Meldungen aus dem tiroler Bezirk Kufstein erstattete der VGT Anzeige gegen einen Milchbauern, der Milchkälber verbotenerweise alleine - ohne Kontakt zu ArtgenossInnen - und in vermutlich zu kleinen Kälberiglus gehalten hat.

Die Landwirtschaft hat bewusst verhindert, dass anzeigende Tierschutzorganisationen Parteienstellung in tierschutzrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren besitzen - selbst wenn die Anzeige vom Verein gestellt wird! Daher besteht für den VGT keine Möglichkeit den Verlauf des Verfahrens bzw dessen Ausgang zu beobachten. So bleibt es im alleinigen Ermessen des lokalen Amtstierarztes über allfällige Verurteilungen zu entscheiden.

Leider gilt Tierquälerei noch immer als "Kavaliersdelikt", sodass selbst wiederholte Gesetzesübertretungen nicht ernst genommen und nur abgemahnt werden. Der maximale Strafrahmen wird so gut wie nie ausgeschöpft.

Der VGT ist auf Meldungen aufmerksamer TierfreundInnen angewiesen. Sollten Sie Zeugin oder Zeuge einer mutmaßlichen Tierquälerei sein, dokumentieren Sie den Sachverhalt sofort und umfassend (Fotos) und schicken Sie uns Ihren Bericht; - Wir prüfen auf allfällige Gesetzesübertretungen und stellen Anzeige. Alternativ können Sie auch direkt Kontakt mit dem regional zuständigen Veterinäramt und jedenfalls der Tierschutzombudschaft aufnehmen, eine Liste finden Sie hier

 

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