Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.04.2013)
Wien, am 02.04.201360 Tierschutzorganisationen fordern Einhaltung Versprechen Tierschutz in Verfassung
Auf neuer Kampagnenwebseite www.tierschutz-in-die-verfassung.at wird Bevölkerung zum Protest aufgerufen – 400.000 Mitglieder in Tierschutzorganisationen sind Wählerpotential
Schon 1996 hatte es zur Forderung, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen, ein Volksbegehren gegeben, das von 460.000 Menschen unterschrieben wurde. Hätte die Regierung damals auf ihr Volk gehört, wäre Österreich das erste Land mit einer Staatszielbestimmung Tierschutz gewesen. Heute sind uns da schon viele Länder voraus. Trotzdem das Parlament am 27. Mai 2004 einstimmig für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung votierte, wurde dieses Versprechen bis heute nicht eingelöst. Am 17. Oktober 2012 wurde zwar ein eigener Unterausschuss im Parlament für die Umsetzung konstituiert, doch bis heute gab es keine inhaltliche Sitzung, weil die ÖVP ständig neue Forderungen an ihre Zustimmung koppelt. Deshalb wurde jetzt eine österreichweite Kampagne ins Leben gerufen, die von 60 Tierschutzorganisationen unterschriebene Forderung noch vor der Nationalratswahl im September umzusetzen. Auf der Webseite www.tierschutz-in-die-verfassung.at wird die Bevölkerung zum Protest aufgerufen.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Insgesamt sind österreichweit mehr als 400.000 Menschen Mitglieder von Tierschutzorganisationen. Wir werden dafür sorgen, dass diese zusammen mit allen anderen tierschutzfreundlichen Personen davon erfahren, dass uns die Regierung seit 1996, und spätestens seit der einstimmigen Entscheidung im Parlament 2004, die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung versprochen hat, aber ihr Versprechen einfach nicht hält. Seit 10 Jahren zeigen Umfragen: eine solide 75% Mehrheit in Österreich will Tierschutz in der Verfassung sehen. Tierschutz hat längst den Stellenwert in der Gesellschaft erreicht, um als Staatsziel festgeschrieben zu werden!“