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VGT: für Kontrolle geöffnete Käfige machen Legebatterie nicht zu Bodenhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.04.2013)

Steiermark, 04.04.2013

Nach erfolgreicher Besetzung heute fordern TierschützerInnen, dass Tierschutzgesetz geändert wird, sodass auch keine offenen Käfige in einer Bodenhaltung stehen dürfen

Heute besetzten TierschützerInnen des VGT einen Legebetrieb im Bezirk Hartberg, Steiermark, weil die Hühner dort in Käfigen gehalten werden. Drei Mal in den letzten 8 Monaten waren die Käfige bei heimlichen Filmaufnahmen, die dem VGT zugespielt wurden, geschlossen angetroffen worden. Trotzdem verkauft der Betrieb seine Eier als Bodenhaltung. Bei einer amtstierärztlichen Kontrolle gestern waren die Käfige offen. Für den Bezirkshauptmann reicht das, wie er persönlich bei der heutigen Besetzung erklärte, um den Betrieb als legale Bodenhaltung zu akzeptieren. Nicht so den TierschützerInnen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war auch vor Ort: „Hier werden alte Legebatterien zu Bodenhaltungen umfunktioniert, indem man einfach die Käfige öffnet und die Hühner in den Gängen zwischen den Käfigreihen herumlaufen lässt – und das möglicherweise nur bei Kontrollen. Schließt man die Käfige, erspart man sich, dass die Hühner in die Gänge koten und ihre Eier dorthin legen, wo wenigstens irgendetwas durch ein bisschen Einstreu einem Nest ähnelt. Mit einem Handgriff könnten für eine Kontrolle, die ja vorangekündigt wird, die Käfige geöffnet und danach wieder geschlossen werden, nachdem man die Hühner durch Fütterung in die Käfige gelockt hat. Wie erklärt sich sonst, dass dieser Betrieb bereits drei Mal mit geschlossenen Käfigen angetroffen wurde!“

Der VGT-Obmann spricht heute live um 18:30 Uhr in ORF 2 in der Sendung „heute konkret“ darüber: „Es ist ein Skandal, dass die Behörde einfach Betriebe als Bodenhaltung akzeptiert, in denen offene Käfigreihen stehen. Das ist nicht nur für die Hühner eine Belastung, weil sie nicht aufflattern können, es ermöglicht den BetreiberInnen auch, im Handumdrehen von einer ‚Bodenhaltung‘ zu einer Legebatterie zu wechseln. Daher fordern wir eine Änderung des Tierschutzgesetzes: auch offene Käfige müssen aus Bodenhaltungen verbannt werden. Kein Konsument/keine Konsumentin, die Eier aus Bodenhaltung kauft, würde je vermuten, dass diese aus solchen Betrieben stammen. Das ist neben Tierquälerei auch Konsumentenbetrug und Eierschwindel!“

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