Zwei Urteile lassen aufhorchen: Jäger verurteilt, Zivilklage gegen Tierheim abgewiesen - vgt

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Zwei Urteile lassen aufhorchen: Jäger verurteilt, Zivilklage gegen Tierheim abgewiesen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.04.2013)

Wien, 16.04.2013

Jäger zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt. OGH verschiebt Verantwortung bei Beißvorfällen vom Hund auf HundehalterInnen.

Am 19. Jänner 2013 erschoss der angeklagte Weidmann unter Alkoholeinfluss einen 21-jährigen Treiber auf nur 15m Distanz (Der VGT berichtete)

Gestern fand am Landesgericht Korneuburg die Hauptverhandlung des Strafverfahrens wegen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen (§ 81 StGB) statt. Obwohl der Strafrahmen des Delikts bis zu drei Jahren beträgt und sich kaum ein typischerer Fall einer Tötung unter gefährlichen Umständen denken lässt, hat der Richter nur 14 Monate unbedingte Haftstrafe verhängt.

Allerdings im Vergleich zu jenem nur zu drei Monaten verurteiltem Arzt, der einen Patienten den Beatmungsschlauch in die Speise- anstatt in die Luftröhre eingeführt, und diesen damit zu Tode gebracht hat, ist es ein deutliches Zeichen. Zu Bedenken ist auch, dass die Justizkreise nur allzuoft selbst von Weidmännern durchsetzt sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Aus Tierrechtssicht bleibt zu hoffen, dass eines Tages auch der Mord an den nicht-menschlichen Tieren sanktioniert wird.

Tiere sind vor dem Gesetz zwar nach wie vor als Sachen zu behandeln, aber dass es sich dabei um "Sachen" handelt, deren besondere Bedürfnisse eine fachkundige Hand erfordern, hat in einem überraschenden Urteil der Oberste Gerichtshof (OGH, 1 Ob 35/13y) rechtskräftig festgestellt: Eine Tierpatin hat sich über einen bisher verhaltensunauffälligen Tierheimhund gebeugt und offenbar ignoriert, dass sich der Hund dadurch bedroht fühlte. Als sie dem Hund dann zu nah kam, biss dieser der Frau in die Nase, die daraufhin das Wiener Tierheim auf Schmerzengeld klagte.

Der OGH stellte jedoch fest, dass es ein sehr natürliches Verhalten eines (im Übrigen seh- und hörbehinderten) Hundes sei, wenn sich jemand in kurzer Distanz über dessen Kopf beuge. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis Hunde umgehend nach Beißvorfällen (und meist gesetzeswidrig) zu euthanasieren, bricht der OGH erstmals eine deutliche Lanze für die (der kindlichen vergleichbaren) tierliche Unschuld und weist die volle Verantwortung den TierhalterInnen zu. Die Schadenersatzklage wurde abgewiesen.

Der VGT begrüßt diese Urteile.

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