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Versuch der Geflügelindustrie, Tierschutzbestimmungen zu verschlechtern, jetzt gescheitert!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.05.2013)

Wien, 06.05.2013

Nach zahlreichen Protesten durch den VGT und seine UnterstützerInnen wurde der Antrag der Tierindustrie vom Oktober 2012 auf Erhöhung der Besatzdichten in der Geflügelmast abgewiesen

Als der VGT im Jahr 2004 seine Kampagne für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz durchbrachte, war die Hühnerindustrie sofort mit ihrer Forderung zur Stelle, die Besatzdichten in den Hühnerfabriken zu erhöhen. Es sollte nicht das schlechteste Landesgesetz zum Bundesmassstab erhoben werden, nein, sondern man wollte das schlechteste Landesgesetz noch unterbieten! Damals ließen wir IFES eine repräsentative Umfrage durchführen und das Ergebnis war eindeutig: 91% der Menschen wollten keine Verschlechterungen von Tierschutzbestimmungen, insbesondere keine Erhöhung der Besatzdichten für Masthühner und Mastputen!

Seitdem hat die Geflügelindustrie weitere 3 Mal Versuche zur Verschlechterung gestartet, zuletzt mit einem Antrag im Oktober 2012, nach dem die Besatzdichten bei Masthühnern um 30%, bei Mastputen um 50% und in der Legehennenaufzucht um 43% erhöht werden sollten, sowie die Weide für Freilandhühner auf die Hälfte reduziert. Lange wogen die Diskussionen zwischen SPÖ-Tierschutzministerium und ÖVP-Landwirtschaftsministerium hin und her, bis jetzt aufgrund unserer Proteste klar signalisiert wurde, dass das Anliegen bis zur Wahl keine Chance mehr auf Umsetzung hat. Der Antrag ist also nun offiziell abgelehnt worden.

Doch leider dürfen wir uns nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen. Schon nächstes Jahr, insbesondere wenn die ÖVP das Tierschutzminusterium übernehmen sollte, könnte es zum nun schon 5. Versuch der Hühnerlobby kommen, die Situation für die Tiere zu verschlechtern. Wir müssen wachsam bleiben!

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