Tierschutzprozess: Einstellung aller offenen Strafverfahren gegen VGT-Obmann - vgt

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Tierschutzprozess: Einstellung aller offenen Strafverfahren gegen VGT-Obmann

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.08.2013)

Wien, 14.08.2013

Tierschutzprozess-Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler in Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert – neuer Staatsanwalt stellt 7 jähriges Ermittlungsverfahren ein!!

Im Oktober 2006 hatte Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler aus Wr. Neustadt das Tierschutzverfahren eingeleitet, vom 26. November 2006 stammt die Anzeige des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung NÖ gegen den VGT-Obmann wegen Bildung einer kriminellen Organisation § 278a. Im Jahr 2007 kam ein Verfahren wegen Bestechung einer UVS-Richterin aus St. Pölten dazu, die eine Reihe von Strafbescheide gegen TierschützerInnen wegen Störung einer Treibjagd aufgehoben hatte. Staatsanwalt Mag. Handler behauptete, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch hätte die Richterin zu diesen Aufhebungen bestimmt. Trotz monatelanger Telefonüberwachung der Anschlüsse dieser Richterin, einer Hausdurchsuchung bei ihr und zwei Begehungen ihres Hauses durch gerichtlich beeidete Sachverständige konnte kein Hinweis auf Bestechung gefunden werden. Trotzdem wurden insgesamt 3 Einstellungsanträge des VGT-Obmanns vom LG Wr. Neustadt abgewiesen, zuletzt im Juni 2013.

Am 1. August 2013 trat Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler tatsächlich seine neue Stelle in der Korruptionsstaatsanwaltschaft an, siehe www.kundmachungen.justiz.gv.at. Sein Nachfolger in der Tierschutzcausa an der Staatsanwaltschaft Wr, Neustadt, Mag. Erwin Blümel, stellte umgehend alle Strafverfahren gegen den VGT-Obmann ein, insbesondere das Verfahren wegen Bestechung der UVS-Richterin. Das Einstellungsschreiben im Original: www.martinballuch.com/?p=3006.

Der VGT-Obmann kommentiert: „7 Jahre lang hatte Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler das Verfahren gegen mich in Schwebe gehalten, obwohl keinerlei Beweise für eine Bestechung existierten. Trotzdem wurde er jetzt in die Korruptionsstaatsanwaltschaft befördert. Aber das hat auch sein Gutes, jetzt zieht offenbar wieder Vernunft in die Staatsanwaltschaft in Wr. Neustadt ein. Endlich wurde auch das letzte offene Strafverfahren gegen mich eingestellt, ironischer Weise ‚weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht‘. Ich hoffe, dass nun auch in der anstehenden Neuauflage des Tierschutzprozesses Vernunft walten wird und diese politische Verfolgung ein Ende findet!“

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