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Erinnerung Pressekonferenz Tierschutzprozess IFES-Umfrage

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.08.2013)

Wien, 20.08.2013

Wissenschaftliche Umfrage belegt: für die Rechtsgemeinschaft ist es nicht sittenwidrig und daher keine strafrechtliche Nötigung, Firmen mit legalen Kampagnen zu drohen

Wann: Donnerstag 22. August 2013, 10 Uhr
Wo: Café Landtmann, Universitätsring 4, 1010 Wien

Es sprechen:
- Dr. Imma Palme, Institut für Empirische Sozialforschung
- DDr. Martin Balluch, VGT-Obmann, ehemals Hauptangeklagter

Präsentiert wird eine IFES-Studie zu 12 Fragen an die Rechtsgemeinschaft in Österreich über die Sittenwidrigkeit legaler Kampagnen und die Bewertung eines Totalausstiegs aus dem Pelzhandel. In der Neuauflage des Tierschutzprozesses geht es darum, ob legale Kampagnen, die das Ziel verfolgen, Modehäuser zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen, eine schwere Nötigung mit einer Strafdrohung von 5 Jahren Haft darstellen. Das ist nach § 105 (2) StGB nur dann der Fall, wenn die Rechtsgemeinschaft dieses Vorgehen für sittenwidrig hält.

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