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Kriminalisierung der Zivilgesellschaft - Zwischen 278a und Nötigung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.09.2013)

Wien, 05.09.2013

Podiumsdiskussion zur Bedeutung des Tierschutzprozesses für Demokratie in Österreich, am 12. September 2013

Im Rahmen des ,,Tierschützerprozesses" wurde §278a Strafgesetzbuch - Bildung einer kriminellen Organisation- gegen AktivistInnen in Stellung gebracht. Letztendlich wurden sie in diesem Punkt frei gesprochen und der Mafiaparagraph ist in der letzten Parlamentssitzung vor dem Sommer entschärft worden.

Gleichzeitig wurde im Rahmen dieses Verfahrens Berufung von der Staatsanwaltschaft erhoben, weil das Erstgericht die TierschützerInnen auch hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung frei gesprochen hat. Das Oberlandesgericht (OLG) hat in seiner Entscheidung dieser Berufung Recht gegeben und den Freispruch aufgehoben.

Für zivilgesellschaftliche Proteste könnte dieses Urteil alarmierend sein. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass ,,die Ankündigung von legalen Permanentdemonstrationen in einer Art und Weise, die geeignet ist, einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren, als gefährliche Drohung zu qualifizieren ist und daher Nötigung vorliegt".

Was bedeutet dieses Urteil? Werden zivilgesellschaftlicher Protest und NGO-Kampagnen damit kriminalisiert? Ist die Entscheidung richtig oder eine gefährliche Fehlentwicklung der Judikatur? Braucht es eine Gesetzesänderung? Das wollen wir diskutieren.

Nach einem kurzen Impulsreferat von
Petra Velten, Institut für Strafrechtswissenschaften

diskutieren
Josef Phillip Bischof, Rechtsanwalt
Martin Balluch, Verein gegen Tierfabriken
Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen

Wann: 19:00, 12. September 2013
Wo: HUB Vienna, Lindengasse 56, 1070 WIen

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