Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.09.2013)
Wien, am 17.09.2013Podiumsdiskussion zeigt erschreckende Bedrohung der Zivilgesellschaft durch Tierschutzprozess auf
Univ.-Prof. Dr. Petra Velten, Vorständin vom Institut für Strafrecht der Uni Linz, spricht von einer Disziplinierung von Bürgerbewegungen durch den Nötigungsparagraphen als Allzweckwaffe
Im Frühjahr 2014 wird es tatsächlich eine Wiederholung des Tierschutzprozesses von Wr. Neustadt geben - wenn auch im Kleinformat. Statt um eine kriminelle Organisation geht es nun um schwere Nötigung, und zwar nicht durch die Androhung strafbarer Handlungen, sondern einer Kampagne und von Demos. Am Donnerstag den 12. September 2013 diskutieren Univ-Prof. Dr. Petra Velten, Justizsprecher der Grünen Mag. Albert Steinhauser, Verteidiger Rechtsanwalt Mag. Phillip Bischof und VGT-Obmann DDr. Martin Balluch.
Univ.-Prof. Dr. Petra Velten hielt das einleitende Impulsreferat. Und sie ließ kein gutes Haar am Berufungsurteil des Wiener Oberlandesgerichts. Die Abwägung von Mittel und Zweck der Androhung einer VGT-Kampagne, sollten die Kleiderfirmen nicht aus dem Pelzhandel aussteigen, sei im Urteil nur eine "Show". Tatsächlich hätten sich die Richterinnen auf die Auslegung festgelegt, dass jede Forderung einer NGO oder einer Einzelperson, auf die diese keinen Rechtsanspruch haben, bereits eine strafbare Nötigung sei. Damit würden aber sozial normale und übliche Verhaltensweise strafbar werden. Das sei verfassungswidrig. Details zum Vortrag siehe martinballuch.com.
Mag. Albert Steinhauser sprach sich deutlich dafür aus, nach § 278a nun auch den Nötigungsparagraphen reformieren zu wollen. Das wäre aber wesentlich komplizierter, nicht nur juristisch sondern auch politisch. Er wäre für jede Hilfe auf beiden Ebenen dankbar.
Verteidiger Mag. Phillip Bischof hatte gleich eine Neuformulierung anzubieten: Demonstrationen und zivilgesellschaftliche Kampagnen müssten vollständig von der Nötigung ausgenommen werden. Dem Oberlandesgericht sei es gelungen, auf 101 Seiten seines Urteils nicht ein einziges Mal von den zentralen Werten wie Versammlungs- oder Meinungsfreiheit zu sprechen, obwohl es ausschließlich darum gehe. Nach dem Freispruch sei vor dem Freispruch, gab er sich kämpferisch.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch berichtete von der erfolgreichen Selbstanzeigeaktion und der IFES-Umfrage, die die Meinung der Bevölkerung in dieser Frage offenlegten. Wenn das Gesetz normiert, dass das Rechtsgefühl der Bevölkerung in dieser Sache entscheidend sei, dann müsse man sie auch fragen. Die Richterinnen dürften in eigenen abgeschlossenen sozialen Kreisen leben, die mit der Realität nicht viel zu tun haben. Demos seien schließlich dazu da, öffentlichen Druck auszuüben, dafür sind sie auch verfassungsmäßig geschützt. Würden sie keinen Konflikt hervorrufen, hätte man sie nicht in den Menschenrechten verankern müssen. Der konstruktive Konflikt in einer demokratischen Gesellschaft im Rahmen demokratiepolitisch legitimer Aktionsformen ist zulässig und darf nicht kriminalisiert werden.
Das Podium rief die Zivilgesellschaft dazu auf, gegen dieses Urteil Widerstand zu leisten. Nach der Wahl wird der VGT mit zahlreichen Events zur Neuauflage des Tierschutzprozesses die Öffentlichkeit mobilisieren.
Input Vortrag Petra Velten, Vorständin des Instituts für Strafrechtswissenschaften Linz:
Anschließende Podiumsdiskussion mit Petra Velten, Josef Bischof(Rechtsanwalt), Albert Steinhauser (Grüne), Martin Balluch (VGT):