Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.10.2013)
Wien, am 16.10.2013Bereits 3000 (!) Selbstanzeigen Tierschutzprozess Nötigung
Der VGT hat heute der Staatsanwaltschaft weitere 453 Selbstanzeigen übergeben - größte derartige Aktion in der Geschichte der zweiten Republik!
Im Frühjahr 2014 wird der Tierschutzprozess am Landesgericht in Wr. Neustadt wiederholt. 7 Jahre nach Beginn der Ermittlungen in der Tierschutzcausa - Oktober 2006 - stehen wir also wieder am Anfang. Doch der Vorwurf hat sich geändert. Ging es vor 7 Jahren noch um die Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB, wurde nun von der Staatsanwaltschaft akzeptiert, dass die Beschuldigten keine Straftaten wie Sachbeschädigungen oder Buttersäureattentate begangen haben. Vielmehr geht es jetzt nur noch - neben kleinen Bagatelldelikten - um die Ankündigung völlig legaler Kampagnen mit Aktionsmitteln (Demos, Plakate, Flugblätter, kreatives Theater und Medienberichte), die im Rahmen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die Verfassung gedeckt sind. Trotzdem soll es sich dabei um eine schwere Nötigung handeln, die mit bis zu 5 Jahren Haft zu ahnden ist.
Nun haben sich insgesamt 2978 Personen nach genau demselben Vorwurf selbst angezeigt. 2978 Menschen - davon 453 heute - haben an die Firma EYBL eine Kampagnenankündigung geschickt, sollte EYBL nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen, und sich dann gleich wegen schwerer Nötigung selbst angezeigt. Diese Selbstanzeigen orientieren sich genau an der Anklage in der Neuauflage des Tierschutzprozesses. Am 24. Juli 2013 sind die ersten 2186 Selbstanzeigen der Staatsanwaltschaft übergeben worden, also vor nicht ganz 3 Monaten. Die dadurch eingeleiteten Verfahren laufen noch, keine der Selbstanzeigen wurde bisher eingestellt oder führte zu einer Anklage. Neben diesen 2978 Selbstanzeigen via VGT gab es aber noch eine Reihe von eigenen Selbstanzeigen und Anzeigen wegen Nötigung gegen NGOs, die Kampagnen durchführen. Das ist die größte Selbstanzeigenaktion in der Geschichte der zweiten Republik!
VGT-Obmann Martin Balluch, der sich als ehemals Hauptangeklagter auch wieder selbst angezeigt hat, dazu: ,,§ 105 (2) StGB normiert, dass eine Drohung nicht rechtswidrig ist, wenn sie den guten Sitten entspricht, also von der Rechtsgemeinschaft als sozial adäquat goutiert wird. Diese Selbstanzeigen tausender Menschen beweisen, dass die Gesellschaft in Österreich derartige Kampagnenankündigungen für vollkommen normal und nicht rechtswidrig hält. Aber darüber hinaus zeigen sie, dass die Bevölkerung in Österreich ihrer Justiz einiges voraus hat: Zivilcourage und ein Rückgrat. Weil eine derartige Anklage ist nur dadurch erklärbar, dass sich hier ein Staatsanwalt politisch instrumentalisieren lässt, ein Büttel der Tierindustrie!"