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VGT begrüßt Vorstoß von Umweltstadträtin Ulli Sima als wichtigen Schritt zu einem generellen Verbot der Exotenhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.10.2013)

Wien, 22.10.2013

Der Verein Gegen Tierfabriken fordert ebenfalls vehement eine Änderung der Gesetzeslage in ganz Österreich ein.

Nicht nur der letzte Fall einer Aussetzung einer Riesenschlange, sondern auch zahlreiche andere Fälle zeigen, dass ReptilienbesitzerInnen immer wieder überfordert sind, wenn ausgewachsene Tiere plötzlich Größen erreichen, mit denen sie nicht gerechnet haben oder wenn sie nicht wissen, wie sie mit giftigen Tieren umgehen sollen. Darüber hinaus ist das Verhalten von Reptilien - anders als bei Hunden oder Katzen - für uns Menschen nicht auf den ersten Blick erkennbar und bedarf eines Fachwissens, das viele nicht besitzen.

Auf zahlreichen Reptilienbörsen kann jede Person ein Reptil erwerben - auch ohne, dass sie nachweisen muss, dass sie auch nur irgendein Fachbuch zu ihrem neuen Hausgenossen gelesen hat. Und wenn es dann lästig wird, entledigt man sich immer häufiger des unbeliebten Tieres.

"Das Aussetzen von Tieren stellt nicht nur eine unabschätzbare Gefahr für Menschen dar - sondern auch für das Reptil selbst, denn ein exotisches Tier überlebt spätestens den nächsten Winter nicht" stellt Mag. Elisabeth Sablik, Biologin und Reptilienexpertin des VGT klar. "Daher fordern wir ein absolutes privates Haltungsverbot sowie ein Verbot des Inverkehrbringens dieser Tiere!"

Ansätze dafür gab und gibt es bereits, denn das Parlament einigte sich auf einen einstimmigen Entschließungsantrag, den die Regierung allerdings nie umsetzte. Dass es möglich ist, machen Salzburg und Wien vor - hier gibt es bereits solche Haltungsverbote von Riesen- und Giftschlangen.

Das vom VGT angestrebte Ziel, geht noch eine Konsequenz weiter: "Im Sinne eines effizienten Tierschutzes wäre es zielführend vom Verbot einzelner Wildtierarten schrittweise zu einer Positivliste überzugehen. Also nur mehr die Haltung von Tieren jener Tierarten zu erlauben, bei denen aus Sicht des Tierschutzes eine artgemäße Haltung nach realistischen Maßstäben gewährleistet werden kann und Gefahren für Menschen und Schäden für Tiere ausgeschlossen werden können" schließt Sablik ihre Forderung.

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