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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.02.2014)

Wien, am 20.02.2014

Tierschutzprozess: VGT leitet 2. Welle von Selbstanzeigen wegen Nötigung ein

Nachdem OStA Wien über 3000 Selbstanzeigen wegen mangelnder Ernstlichkeit zurückgelegt hat, wird neues Email im Wortlaut Anklage Tierschutzprozess verschickt

Zur Selbstanzeige

Bei 3000 Selbstanzeigen wegen schwerer Nötigung aufgrund der Androhung einer Kampagne gegen die Firma Eybl, sollte diese nicht aus dem Pelzhandel aussteigen, war die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien in einem Dilemma: eine Massenanklage würde die Kapazitäten sprengen, nimmt man aber die Rechtsansicht des Berufungsurteils des OLG-Wien im Tierschutzprozess ernst, dann müsste angeklagt werden. Der Vorwurf in der Neuauflage des Tierschutzprozesses ab Anfang April in Wr. Neustadt ist schließlich genau gleich gelagert. Bei der OStA entschied man sich aber für das Zurücklegen aller 3000 Selbstanzeigen und in einer Stellungnahme zog man sich auf den Standpunkt zurück, die Drohung hätte ,,bei weitem nicht die Tragweite des angedrohten Übels" wie im Tierschutzprozess gehabt.

Doch die OStA irrt. Zumindest sehr viele der SelbstanzeigerInnen haben es mit ihrem Email an Eybl genauso ernst gemeint, wie seinerzeit Mag. Felix Hnat in seinen Emails an die Firma Fürnkranz, für die er jetzt wegen versuchter schwerer Nötigung angeklagt ist. Gegen Fürnkranz hat es sogar nie Demonstrationen gegeben, gegen Eybl laufen die Demonstrationen aber bereits seit Dezember 2013. Der VGT bietet daher allen, die die Ernstlichkeit ihrer Intentionen in einem neuen Email an die Firma Eybl unterstreichen wollen, eine neue Selbstanzeige zu Unterschrift an, siehe hier. Der genaue Text des Emails an die Firma Eybl findet sich auf Martin Balluch's Blog. Er orientiert sich wortgleich an den zentralen Inhalten der 6 Emails, die Mag. Hnat im Oktober 2006 an die Firma Fürnkranz geschickt hat, siehe ebenfalls Martin Balluch's Blog, und für die er jetzt angeklagt ist. Ein Grundprinzip des Rechts ist in unserer Verfassung verankert: die Gleichheit aller BürgerInnen vor dem Gesetz. Auch der OStA Wien darf es nicht möglich sein, bei wortgleichem Email einmal anzuklagen und einmal die Anzeige zurück zu legen!

VGT-Obmann Martin Balluch hat sich eben selbst angezeigt: ,,Ich meine dieses Email an Eybl sehr ernst und das habe ich in der Vergangenheit durch über 30 Jahre Tierschutzaktivismus u.a. gegen Pelz wohl bewiesen. Sollte Eybl nicht auf mein Email reagieren, werde ich persönlich immer wieder vor Eybl demonstrieren und die potenziellen KundInnen auf den Tierpelzverkauf aufmerksam machen, wie das der VGT über die Jahre bei vielen pelzverkaufenden Geschäften getan hat, nicht zuletzt vor Kleider Bauer. Nach einem Gutachten von Univ.-Prof. Petra Velten ist das mein gutes Recht und keine rechtswidrige Nötigung. Doch wenn die OStA weiterhin auf einer Anklage gegen Mag. Hnat wegen demselben Sachverhalt besteht, dann wird sie auch mich jetzt wieder anklagen müssen!"

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