Jagdpächter klagen SpaziergängerInnen und MountainbikerInnen - vgt

Teilen:

Jagdpächter klagen SpaziergängerInnen und MountainbikerInnen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2014)

Wien, 18.04.2014

Nachdem im Februar ein Jäger aus Lilienfeld versucht hat vier MountainbikerInnen auf Unterlassung des Radfahrens auf seinen Forstwegen und auf EUR 15.000,-- Schadenersatz zu verklagen, versucht nun ein anderer Jäger aus Tulln einen aufmerksamen Spaziergänger juristisch einzuschüchtern.

Nachdem im Februar ein Jäger aus Lilienfeld versucht hat vier MountainbikerInnen auf Unterlassung des Radfahrens auf seinen Forstwegen und auf EUR 15.000,-- Schadenersatz zu verklagen, versucht nun ein anderer Jäger aus Tulln einen aufmerksamen Spaziergänger juristisch einzuschüchtern.

Als am 08. September 2013 der notorische Jäger Rudolf Gürtler (Siehe Artikel unter: www.martinballuch.com/jager-will-detektive-auf-tierschutzvereine-ansetzen/) mit dem Auto durch sein Revier am Muckenkogel zu einer ,,Almmesse" fuhr, kamen ihm vier MountainbikerInnen auf der Forststraße entgegen. Obwohl nicht einmal Eigentümer des betroffenen Reviers forderte der Jäger, welcher auch gleichzeitig Anwalt ist, in einer Unterlassungsaufforderung die drei Männer und eine Frau auf, nie wieder die Forststraßen zu befahren und binnen 14 Tagen EUR 15.000,-- zur Wiedergutmachung des Schadens, den das durch die vier Mountainbiker angeblich verschreckte Wild angerichtet haben soll, zu bezahlen.

Völlig perplex und eingeschüchtert durch diese unverhältnismäßige und massive Drohung starteten die verunsicherten MountainbikerInnen eine Petition und konnten innerhalb weniger Wochen 9.100 Unterschriften dem zuständigen Bürgermeister überreichen. Immerhin soll nun bis Juni eine außergerichtliche Einigung in diesem skurrilen Verfahren erreicht werden.

Ein ähnlicher Fall nahm seinen Ausgang bereits im Oktober 2012 als ein nichtsahnender Erholungssuchender in der Tullner Au eine vorschriftswidrig unverblendete Kastenfalle im Wald entdeckte. Außer einer einfachen Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft über seine mit Fotos dokumentierte Beobachtung setzte der Spaziergänger keine weiteren Schritte. Vor wenigen Tagen jedoch flatterte auch diesem Naturfreund eine Unterlassungsklage ins Haus: Er solle es in Hinkunft unterlassen ,,unvollständige" Anzeigen gegen den Jagdpächter einzugbringen, das Revier abseits von Wegen nicht mehr betreten und knapp EUR 400,-- an den klagenden Anwalt zur Überweisung bringen.

Nach einer Prüfung durch den Verein gegen Tierfabriken ergibt sich aber ein entspannteres Bild: Selbstverständlich steht es jeder Person frei Sachverhalte bei der Bezirksbehörde anzuzeigen, doch vor allem gilt in Österreich noch immer die Wegefreiheit (§ 33 ForstG), wonach man sehr wohl auch fremden Wald abseits von Wegen jederzeit zu Erholungszwecken betreten darf.

Der VGT ersucht daher alle NaturfreundInnen jagd- und tierschutzrelevante Sachverhalte an uns zu melden und sich nicht durch Drohgebärden von sich noch im Feudalismus wähnenden JägerInnen einschüchtern zu lassen.

Während sich in Österreich rückwärtsgewandte Grünröcke offenbar in der Beibehltung der tierquälerischen Tradition verbeißen, zeigt das juristisch ähnlich strukturierte Deutschland fortschrittliche Tendenzen: Nach dem erfreulichen Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26.06.2012 werden in Deutschland immer mehr Grundstücke jagdfrei, nachdem die GrundstückseigentümerInnen einen entsprechenden Antrag ,,aus Gewissensgründen" stellen www.zwangsbejagung-ade.de/faelle-von-grundstueckseigentuemern/index.html. Auf diese oder ähnliche Art und Weise wurden in unserem Nachbarland schon mehr als 200 Grundstücke jagdfrei erklärt.

Wenn Sie selber als GrundbesitzerIn gegen Ihren Willen mittels Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft zur Duldung der Jagd verpflichtet wurden - Melden Sie sich bei uns! Wir begleiten gerne den ersten österreichischen Präzedenzfall!

28.05.2025, Wien

Parlamentsdirektion lügt: bisherige Übergangsfrist 2040 für Strohhaltung statt Vollspalten

Die Parlamentsdirektion behauptet aber, 2040 wäre nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden – VGT-Demo vor Ministerrat gegen Förderung Umbau zu Vollspaltenboden!

27.05.2025, Gerersdorf, NÖ

BH droht erneut Betrieb Hubmann mit Schweinen am Acker im Zelt Räumung an!

Alternativer Schweinebetrieb mit echtem Tierwohl und fast keiner Investition für die Errichtung, soll aus politischen Gründen zerschlagen werden!

26.05.2025, Wien

Offener Brief des VGT: heben wir das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens auf!

VGT-Obperson wendet sich an Schweinebranche: Sie brauchen nicht investieren, lassen wir alles wie es ist, kein Schwein interessiert der Umbau zu einem Firlefanz-Vollspaltenboden

26.05.2025, Wien

Wo bleibt der Fischschutz beim Weltkulturerbe "Waldviertler Karpfenteichwirtschaft"?

Die Waldviertler Karpfenteichwirtschaft wurde Anfang Mai 2025 zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe ernannt. Der VGT erhebt aus diesem Anlass die Stimme für die Karpfen und erinnert daran, dass Fische Lebewesen sind, keine Produkte.

23.05.2025, Innsbruck

Aktion KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS in Innsbruck.

Das große Transparent mit dem Schriftzug " KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS " leuchtet nördlich der Annasäule.

22.05.2025, Innsbruck

Einladung zur VGT-Aktion zum Wolf in Innsbruck

Der Verein gegen Tierfabriken lädt zur Medienaktion "KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS" bei der Annasäule ein.

22.05.2025, Steiermark

VGT reicht Petition an steirischen Landtag ein: Förderung Umstieg Stroh Schweinehaltung

2026 statt den nötigen 1413 Unterschriften zusammengekommen – Petition wendet sich gegen den Schweine-Vollspaltenboden und das neue Bundesgesetz dazu, das alles verschlechtert!

22.05.2025, Kärnten

Über 600 Abschussbefehle und 22 Abschüsse: Kärnten will den Wolf ausrotten!

Landesrat Gruber handelt eindeutig rechtswidrig, die Verordnung zum Abschuss ist weder EU-rechts- noch verfassungskonform, es gibt kein Monitoring und keinen guten Erhaltungszustand