Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.04.2014)
Wien, am 24.04.201470 TeilnehmerInnen auf Kreuzigungsaktion ohne Kreuz in Linz
VGT unterstützt die vom Salzburger Tierrechtsverein RespekTiere organisierte Demo, die trotz polizeiliche Untersagung abgemildert stattfand
Erstaunlich viele PolizistInnen versammelten sich am Samstag, dem 19. April 2014, am Bahnhof in Linz. Und als die 70 TeilnehmerInnen der Kreuzigungsaktion beisammen waren, kam es zu einer obskuren "Kreuzkontrolle". Die Polizei wollte feststellen, ob niemand vielleicht ein Kreuz auf die anstehende Demo mitnehmen wollte, weil das war behördlich verboten. Und hier geht es nicht etwa um Christenverfolgung, sondern im Gegenteil, um Blasphemie. Der entsprechende Paragraph § 188 des Strafgesetzbuches war zur Anwendung gekommen, um die seit 10 Jahren von RespekTiere organisierte Kreuzigungsaktion zu verhindern.
So konnten die nur mit Lendenschurz bekleideten AktivistInnen, die je eine Hühner-, Schweine- und Rindermaske trugen, statt einem Kreuz nur einen Querbalken tragen. Dahinter gingen weitere Personen mit dem senkrechten Teil des Kreuzes. Ab welcher Nähe werden Quer- und Längsbalken zu einem Kreuz, ab wann die Aktion zur Blasphemie? Die PassantInnen unterstützten die laute Demo für Tierrechte jedenfalls mit großer Mehrheit, wie aus den Sympathiebekundungen abzusehen war. "Was Du dem geringsten meiner Brüder getan hast, das hast Du mir getan", wird Jesus Christus in der Bibel zitiert. Wer also Tiere quält, quält auch ihn. Und so gaben die TierschützerInnen bei dieser Aktion dem Leiden Jesu Christi auch ein Tiergesicht.
Der Wermutstropfen am Ende der Veranstaltung: ein offensichtlich ebenso Wahnsinniger, wie der Buttersäureattentäter, kam extra aus Wien angereist, um dem Demobus von RespekTiere 3 Reifen aufzustechen (das Aufstechen des Vierten gelang nur zum Teil) und den Lack zu zerkratzen. Dabei soll der Mann aber von PassantInnen gesehen worden sein, die die Polizei verständigten. Angeblich wurde der Täter vorübergehend festgenommen. Während also die Anschläge und Gewaltakte gegen den Tierschutz kein Ende nehmen, wird ab Ende Mai erneut in 1. Instanz gegen TierschützerInnen in der Wiederholung des Tierschutzprozesses am LG Wr. Neustadt verhandelt.