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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2014)

Wien, am 09.10.2014

Welt-Ei-Tag am 10.10.2014: Tierleid durch industrielle Eiproduktion

In Österreich werden jährlich etwa 9 Millionen männliche Küken am 1. Lebenstag getötet. Die Mast der auf Legeleistung hochgezüchteten Hybridtiere lohnt sich nicht, daher müssen sie aus rein wirtschaftlichen Gründen sterben.

Durch den engagierten Einsatz des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) ist die Käfighaltung bei Legehühnern seit 2009 in Österreich verboten. Für den Tierschutz ist das ein großer Meilenstein, da in den meisten Ländern weiter Käfighaltung betrieben wird. ,,Aufpassen muss man jedoch nach wie vor bei verarbeiteten Produkten, denn der Import von Käfigeiern nach Österreich ist nicht verboten. So finden sich Käfigeier immer noch in vielen Teig- und Backwaren, Mehlspeisen und anderen Lebensmitteln. Eine spezielle Kennzeichnung der verarbeiteten Käfigeier ist nicht verpflichtend!" bemerkt Edith Sichtar vom Verein Gegen Tierfabriken.

Doch egal ob Käfig-, Boden-, oder Freilandhaltung; in der industriellen Eiproduktion haben alle Haltungsformen ein zentrales Problem. Um möglichst kostengünstig und profitabel produzieren zu können, hat sich der Trend zu hochgezüchteten Hybridrassen durchgesetzt, die genetisch auf maximale Legeleistung optimiert sind. Da männliche Hühner aber keine Eier legen und für die Fleischmast viel leistungsfähigere Mastrassen existieren, werden täglich bis zu 25.000 Hahnenküken an ihrem ersten Lebenstag bei lebendigem Leib vergast oder zerhäckselt. Jährlich sterben 9 Millionen Küken, das sind mehr Tiere als Österreich Einwohner hat.

Diese Praktik, die aus rein wirtschaftlichen Gründen geschieht, ist ethisch sowie rechtlich hoch problematisch, da sie genau betrachtet, dem österreichischen Tierschutzgesetz widerspricht und somit illegal ist. Das Gesetz verbietet es nämlich Wirbeltiere mutwillig zu töten, sofern kein ,,vernünftiger Grund" vorliegt.

Deutschland zeigt sich in diesem Bereich als Vorbild, denn in Hessen sowie in Nordrhein-Westfalen wurde nun die systematische Tötung männlicher Eintagsküken aus der Legehennenproduktion verboten. Für die Tötung konnte von der Staatsanwaltschaft kein ,,vernünftiger Grund" gefunden werden.

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