Geplante Polizeibefugnisse für JägerInnen in Steiermark Maßnahme gegen Tierschutz - vgt

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Geplante Polizeibefugnisse für JägerInnen in Steiermark Maßnahme gegen Tierschutz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.10.2014)

Wien, 30.10.2014

Zuerst wurde Filmen von Treibjagden verboten, jetzt wollen Jäger auch Tierschützer festnehmen, ihre Autos durchsuchen und ihre Kameras abnehmen können

Zuerst wurde Filmen von Treibjagden verboten, jetzt wollen Jäger auch Tierschützer festnehmen, ihre Autos durchsuchen und ihre Kameras abnehmen können

Die geplante Novelle zum steirischen Jagdgesetz hat bereits die Begutachtungsphase passiert und steht vor der Gesetzwerdung. Darin haben sich die JägerInnen im Landtag selbst die Befugnisse zugesprochen, filmende TierschützerInnen festzunehmen, ihr Gepäck und ihre Autos zu durchsuchen und ihre Kameras zu beschlagnahmen. Diese neuen Maßnahmen kommen, nachdem erst vor einem Jahr in einer Novelle das Filmen von Treibjagden durch TierschützerInnen verboten wurde. Details zu den angepeilten Textstellen auf Martin Balluchs Blog.

Die Jagd im Gatter sowie der Abschuss gezüchteter Wildtiere und ihre Mast in sogenannten Wintergattern, von denen die Steiermark regelrecht übersät ist - allein im Bezirk Liezen in der Obersteiermark gibt es über 100 davon! -, wird von einer großen Mehrheit der Menschen abgelehnt. Diese zunehmende Ablehnung gängiger Jagdpraktiken durch die Bevölkerung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass TierschützerInnen die Fasanerien und die tierquälerischen Treibjagden gefilmt haben. Wenn es nach den JägerInnen im steirischen Landtag geht, soll es damit nun vorbei sein. Anstatt sich nach dem Mehrheitswillen zu richten und die Wintergatter, sowie die Zucht von Tieren zum Abschuss endlich zu verbieten, will man Betretungsverbote erweitern und den bewaffneten und cholerischen JägerInnen auch noch Befugnisse geben, die jene der Polizei übersteigen. Es ist nämlich keine Verwaltungsübertretung, der Polizei den Ausweis nicht zu zeigen, in Österreich herrscht keine Ausweispflicht. Wer aber einem sogenannten Jagdschutzorgan die Ausweisleistung verweigert, darf von diesem festgenommen werden und muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: ,,Letzten Herbst wurde dieses Gesetz gegen filmende TierschützerInnen im Dunkelsteiner Wald in Niederösterreich erstmals angewandt, das Verwaltungsstrafverfahren ist anhängig. JägerInnen führen sich im Wald nicht nur gegenüber TierschützerInnen, sondern auch gegenüber Wanderern, Menschen mit Hund und insbesondere MountainbikerInnen jetzt schon wie Berserker auf. Durch dieses Gesetz würden die Konflikte noch verschärft werden, man will der Jägerschaft sämtliche Befugnisse geben, wie eine bewaffnete Besatzungsmacht (O-Ton eines Waldbesitzers) aufzutreten. Angesichts der gerade in der ganzen Steiermark stattfindenden Treibjagden auf gezüchtete Fasane ist das ein Schlag ins Gesicht aller tierfreundlichen Menschen. Wir fordern das Gegenteil: mehr Zutrittsrechte für Wanderer und TierschützerInnen in die Natur, ein Verbot der Wintergatter und der Jagd auf gezüchtete Tiere, sowie scharfe Kontrollen für eine Jägerschaft außer Rand und Band."

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