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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2014)

Steiermark, am 04.11.2014

Jagdgesetzesnovelle Steiermark: Jäger Landesrat Seitinger verschleiert Wahrheit

VGT: Novelle dient der Verfolgung von TierschützerInnen, die die Tierquälerei bei Gatterjagden und Treibjagden auf Zuchtfasane aufdecken wollen

Da blasen sie natürlich ins gleiche Horn, Jäger Landesrat Johann Seitinger und Landesjägermeister Heinz Gach, wenn es um die Aufrechterhaltung ihres Hobbys geht. Die angepeilte Jagdgesetzesnovelle diene nur der Verfolgung von Wilderern, behaupten sie. Doch wieviele Wilderer werden verfolgt, und wie oft dagegen gibt es Konflikte mit auf Treibjagden oder in Gattern filmenden TierschützerInnen? Wofür wurde vor zwei Jahren das steirische Jagdgesetz dahingehend geändert, dass das Betreten von Treibjagdgebieten während der Treibjagd verboten ist? Anlass war, dass der stellvertretende Obmann des VGT eine Treibjagd auf Zuchtfasane gefilmt hatte. Mit den JägerInnen in der Landesregierung war das neue Verbot schnell in ein Gesetz gegossen und im Landtag durchgewunken. Doch zur Exekution muss die Polizei auch vor Ort sein und die TierschützerInnen in Wald und Feld verfolgen. Was liegt näher, als diese Befugnis daher gleich an die JägerInnen zu übertragen, die ja ein großes persönliches Interesse daran haben, filmende TierschützerInnen zu vertreiben und ihre Kameras zu beschlagnahmen und ihre Autos zu durchsuchen. Und genau diese Befugnisse sollen die JägerInnen jetzt bekommen.

Ein weiteres Indiz dafür, dass die beiden Jäger Seitinger und Gach mit dem Gerede von der Wilderei nur ablenken wollen: in der Jagdgesetzesnovelle soll erstmals in Österreich das jagdrechtliche Betretungsverbot in Wald und Flur auch Forststraßen umfassen. Bisher war es immer erlaubt, Treibjagden von Forststraßen aus zu beobachten, jetzt soll auch dieses Schlupfloch gestopft werden. Und um dieses neue Verbot zu exekutieren, bekommen die JägerInnen polizeiliche Befugnisse. In Niederösterreich wurde so etwas ja bereits für sogenannte Flurschutzorgane, also BetreiberInnen von Tierfabriken, in denen TierschützerInnen filmen wollen, durchgeführt. Auch diese dürfen nun TierschützerInnen festnehmen und ihre Kameras beschlagnahmen. Nach Überzeugung des VGT handelt es sich bei diesen ständigen Novellen um einen koordinierten Schlag der Jägerschaft und der Tierindustrie gegen den Tierschutz. Aufdeckungsjournalismus soll kriminalisiert werden.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: ,,Es kann überhaupt keinen Zweifel geben, dass der Kampf gegen den Tierschutzaktivismus der Antrieb hinter dieser Novelle des Jagdgesetzes ist. Ich persönlich habe Landesjägermeister Gach in einem Vortrag an einer Jägertagung die Gefahr für sein Hobby durch TierschützerInnen heraufbeschwören gehört. Damals plädierte er dafür, insbesondere den VGT so oft als möglich zivilrechtlich zu klagen, um uns mundtot zu machen. Wenn einem die Argumente ausgehen, dann greift man eben zur Gewalt. Und nichts Anderes ist es, wenn JägerInnen gegen friedliche TierschützerInnen mit der Waffe in der Hand vorgehen dürfen!"

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