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Zwangsbejagung: Mehrere Jagdfreistellungsanträge bei den Behörden

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.02.2015)

Wien, 13.02.2015

Nach EGMR-Urteil können JagdkritikerInnen die Zwangsbejagung auf ihren Grundstücken verweigern. Erster österreichischer Fall geht in die zweite Instanz. Weitere Anträge werden eingebracht.

Wer in Österreich Wald- oder Wiesenflächen besitzt, muss auf diesen entweder selber für eine aktive Bejagung sorgen oder die Bejagung durch die örtliche Jagdgenossenschaft dulden. Im Juni 2012 stellte jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für einen deutschen Staatsbürger erstmals fest, dass es nicht zulässig sei, Privatpersonen entgegen ihre ethischen Überzeugungen zu zwingen Tiere auf ihren eigenen Grundstücken töten zu lassen.

Im Oktober 2014 stellte erstmals ein österreichischer Grundbesitzer aus Kärnten einen entsprechenden Antrag seine Waldflächen als „jagdfrei“ erklären zu lassen (Der VGT berichtete). Ende Jänner hat die BH Spittal an der Drau den Antrag erwartungsgemäß zurückgewiesen. Anfang Februar wurde nun diesbezüglich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten gerichtet.

Nun wurde von einer oberösterreichischen Grundbesitzerin ein analoger Initialantrag bei der BH Linz-Land eingebracht: Die Tierfreundin unterhält eine Weidehaltung von Hausschweinen und -hühnern. Auf einer benachbarten Weide grasen Schafe. Bei der letzten Jagd im Dezember wurden die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.

Aus Kärnten hat sich ebenfalls ein weiterer Grundbesitzer gemeldet, der insgesamt 600 ha Waldflächen jagdfrei machen möchte.

Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremden Grund Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen.“, ärgert sich Elmar Völkl vom VGT über diese bodenlose Ungerechtigkeit, und weiter: „Die künstlich hoch gemästeten Wilddichten erzeugen einen größeren Schaden, als wenn man die Natur einfach sich selbst überlassen würde. Nicht fremde Grünröcke, sondern die Grundbesitzenden selbst sollen entscheiden, welches Wildtiermanagement erforderlich ist.

Der VGT unterstützt GrundbesitzerInnen gerne bei der Antragstellung.

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