Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.04.2015)
Wien, am 10.04.2015Österreichweit: 70% der Putenmastfabriken illegal unter Dauerbeleuchtung
VGT deckt auf: 24-Stunden-Filmaufnahmen beweisen Gesetzesübertretungen in Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland – Anzeigen!
Die Putenmastindustrie wird nicht müde, ständig darüber zu jammern, wie streng die österreichischen Tierschutzgesetze wären und was das international für einen Wettbewerbsnachteil bedeute – wenn man sich an die Gesetze halten würde. Systematische 24-Stunden-Aufnahmen mittels Videokameras beweisen, dass 70% der Putenmastbetriebe in Österreich ihre Tiere die gesamte Nacht über unter greller Dauerbeleuchtung halten. Das Gesetz schreibt dagegen Dunkelphasen für mindestens 6 Stunden pro Nacht vor. So sollen die Tiere mehr essen und rascher fett und schlachtreif werden. Für die Puten bedeutet das aber Augenschäden, wie ein Bericht des Farm Animal Welfare Council der britischen Regierung 1995 festgestellt hat. Überdies haben die Tiere keine Möglichkeit zu schlafen. Letzteres kann ebenfalls durch Filmaufnahmen bewiesen werden, die zeigen, dass die Puten im grellen Kunstlicht die gesamte Nacht über aktiv sind. Der VGT hat Anzeigen erstattet und den Behörden sämtliche Filmaufnahmen zur Verfügung gestellt.
Filmbeweise auf der VGT-Webseite.
VGT-Obmann Martin Balluch ist empört: „Die Gesellschaft hat genug von Tierfabriken. Mehrheiten von 80-90% wollen Verbote, in Deutschland hat soeben der staatliche ‚Beirat für Agrarpolitik zur Nutztierhaltung‘ ein Ende der industriellen Tierhaltung gefordert. In der Südsteiermark gibt es momentan 27 Bürgerinitiativen von AnrainerInnen gegen dortige Tierfabriksprojekte. Im Fokus der Kritik steht dabei der industrialisierte, unpersönliche Umgang mit Tieren in intensiven Haltungsformen, wie in der Putenmast. Statt auf der Wiese leben bis zu 10.000 dieser Tiere in geschlossenen Hallen mit künstlicher Beleuchtung. Und um den Profit zu maximieren wird diese nicht abgeschaltet, obwohl das Gesetz mindestens 6 Stunden Dunkelphasen vorschreibt. Dabei zählen die BetreiberInnen auf die mangelnden Kontrollen. Welcher Amtstierarzt setzt sich 24 Stunden in eine Putenmast, um die Einhaltung der Dunkelphasen zu kontrollieren? Ich hoffe, dass es jetzt zu empfindlichen Strafen für die Betriebe kommt und dass diese in Zukunft den Tieren wenigstens ihren Schlaf gönnen – wenn sie schon sonst nichts von dieser Welt erwarten können!“