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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.12.2015)

Wien, am 09.12.2015

Brutale Polizeigewalt gegen friedlichen Tierschützer bei Anti-Pelz Kundgebung des VGT

Brachiale Festnahme, Körperverletzung, 10 Stunden Polizeigewahrsam, weil er ohne Vorhalt eines Verdachts einer strafbaren Handlung die Preisgabe seiner Identität verweigert hatte

Eine vom VGT angemeldete Demo gegen Pelz vor Turek in der Wiener Rotenturmstraße. BeamtInnen waren bereits vor Ort gewesen und hatten sich mit der Kundgebungsleiterin abgesprochen. 7 TierschützerInnen waren anwesend, hielten Plakate und verteilten Flugblätter. Nichts Aufregendes geschah, kein erkennbarer Anlass war zu bemerken. Plötzlich fährt eine Polizeistreife vor und fordert aggressiv von allen DemoteilnehmerInnen die Ausweise. Begründung gibt es keine, es wird explizit kein Verdacht auf eine strafbare Handlung geäußert, es handle sich lediglich um eine „Personenkontrolle“. Doch in Österreich muss man sich gegenüber der Polizei nicht ausweisen, wenn kein Verdacht besteht. Einer der Tierschützer weigert sich, wird brutal zu Boden gerissen, Handschellen werden angelegt, er wird in die Gummizelle gesperrt, man nimmt DNA und Fingerabdrücke. Erst 10 Stunden später, um 3:30 Uhr in der Früh, kommt er wieder auf freien Fuß. 

Der Ablauf der Aktion ist im Blog des VGT-Obmanns beschrieben.

Mittlerweile hat der VGT Akteneinsicht in den Fall genommen. Dabei wurde der Grund für den Einsatz klar. Der Besitzer von Turek hatte sich bei der Innenministerin über lästige DemonstrantInnen beschwert. Es würden „aufdringlich“ Flugblätter verteilt, es gäbe „radikale“ Slogans mit „Wörter wie Blut und Tod“. Dabei handelte es sich um eine angemeldete und nicht untersagte Kundgebung. Alles lief im normalen Rahmen, es gab kein Aufsehen, die PassantInnen wurden lediglich darüber informiert, dass die Produktion von Pelz in Österreich bereits seit 1998 aus Tierschutzgründen verboten ist und Tierpelz immer Tierleid bedeutet. Hier liegt also wieder ein Fall vor, bei dem nach Intervention der Tierindustrie beim Innenministerium die Polizei instrumentalisiert wird, um Tierschutzaktivitäten zu unterbinden und TierschützerInnen einzuschüchtern.

VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Unfassbar, dass so etwas 7 Jahre nach der Tierschutzcausa noch möglich ist! Zwar war ich nicht anwesend, habe aber die 5 Filme, die dem VGT von dem Vorfall vorliegen, angesehen. Hier hat die Polizei eindeutig rechtswidrig gehandelt. Es wird Anzeigen wegen Freiheitsentzug, Körperverletzung, Nötigung und Amtsmissbrauch geben. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Die Repression gegen den Tierschutz wird wieder spürbar stärker, ob durch Sperrzonen bei Jagden von Mensdorff-Pouilly oder hier durch Gewalt gegen friedliche Anti-Pelz Kundgebungen, alles auf Zuruf der TiernutzerInnen, die ungestört Tiere missbrauchen können wollen.Auf dem eigenen Recht zu bestehen, darf zu keiner Einschüchterung und schon gar nicht zu einer Misshandlung durch die Polizei führen! Und in Österreich muss man nun einmal den Ausweis nur vorweisen, wenn es den begründeten Verdacht auf eine Gesetzesübertretung gibt, was hier definitiv nicht der Fall war!."

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