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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.03.2016)

Wien, am 09.03.2016

Mensdorff-Pouilly Jagd: Polizeikommandant belästigt Anrainer wegen Kontakt zu VGT

Interner Polizeibericht zeigt, dass Anrainer, der VGT unterstützt, um die Jagdpraxis von Mensdorff-Pouilly zu dokumentieren, besonders kontrolliert wird

Die Polizei ist verpflichtet, alle Bürger und Bürgerinnen gleich zu behandeln. Insbesondere ist es ihre Aufgabe, bei zivilrechtlichen Konflikten und bei politischen Aktionen neutral zu bleiben und lediglich für beide Streitparteien gleich auf die Einhaltung der Gesetze zu achten. Keinesfalls ist es Aufgabe der Polizei, einem Anrainer, der Tierschutzaktivitäten unterstützt, deshalb besondere Schwierigkeiten zu machen. Genau das geht aber aus einem Aktenvermerk hervor, der dem VGT vorliegt. Darin berichtet der Bezirkspolizeikommandant von Güssing von der Zusammenarbeit eines Anrainers mit dem VGT beim Versuch von AktivistInnen, die Jagdpraxis von Mensdorff-Pouilly zu dokumentieren, und fordert die Landespolizeidirektion und die Bezirkshauptmannschaft auf, diesen Anrainer besonders zu kontrollieren. Tatsächlich wurde dem Mann bei einer der Straßensperren der Polizei aufgrund der Sperrzonen um Mensdorff-Pouillys Jagdrevier auf persönliche Intervention des Bezirkspolizeikommandanten vor Ort eine Strafverfügung gegeben, weil sein Traktor für die Holzarbeit keine „10 km“ Plakette trug und er kein Verbandszeug dabei hatte. Zusätzlich wurde ihm vermittelt, dass er als „Verräter“ gesehen werde und damit zu rechnen habe, häufig kontrolliert zu werden.

Details der Polizeiakte mit Faksimile: martinballuch.com

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „In meiner Tierschutzarbeit merke ich sehr häufig, dass die Menschen, die sich für Tierschutz engagieren und uns über Missstände informieren, große Angst haben und anonym bleiben wollen. Diese Polizeiakten zeigen, dass gewisse regionale Polizeikräfte tatsächlich gezielt gegen Personen vorgehen und sie besonders belästigen, wenn sie sich mit uns solidarisieren und uns unterstützen. Das ist unerträglich für eine Demokratie. Die Polizei hat ihre Neutralität zu wahren und, im Gegenteil, solche Personen sogar zu schützen, wenn sie sich vor GroßgrundbesitzerInnen und dem ehemaligen Lokaladel aufgrund deren regionalem Einfluss fürchten.“

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