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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.06.2016)

Wien, am 01.06.2016

Die Jagdhundeausbildung und ihre tierquälerischen Methoden

Bei der Jagdhundeausbildung werden mit Hilfe von sogenannten “Taubenwerfern” Vögel blitzartig in die Luft geschleudert.

Bei den meisten JägerInnen endet die Tierliebe beim eigenem Hund. Nicht anders ist eine vielfach verwendete Praxis in der Jagdhundeausbildung zu erklären. Jagdhunde müssen das sogenannte “Vorstehen” beherrschen. Also die Fähigkeit dem Jäger durch stillstehen zu signalisieren, dass ein Wild entdeckt wurde, ohne es auf- oder zu verscheuchen. Zweck ist dem Jäger Vorbereitungszeit zur Abgabe eines Schusses zu verschaffen. Sobald der Jäger bereit ist, wird das Wild aufgescheucht und erschossen. Eine häufig anzutreffende – und auch von Teilen der Jägerschaft kritisierte - Lernmethode hierfür ist die Verwendung von sogenannten Taubenwerfern. Dabei handelt es sich um einen Käfig, in dem ein Vogel, meistens werden dafür Tauben, Fasane, Wachteln, Rebühner oder Enten verwendet, gesperrt und mithilfe eines Mechanismus hinausgeschleudert werden kann.

Für den Vogel bedeutet dies natürlich einen immensen Stress. Ohne Fluchtmöglichkeit befindet sich das Tier in einem kleinem Käfig, während ein noch unausgebildeter, oft stürmischer Jagdhund auf eben diesen zusteuert. Es gibt üblicherweise drei Varianten was danach passiert. Erstens, der Hund versucht das Tier zu fangen, in einem solchem Fall wird der Jäger den Vogel in die Luft schleudern und zwar lange bevor sich der Hund in seiner unmittelbaren Nähe befindet. Dadurch soll dem Hund, durch den Misserfolg des entkommenen Vogels, beigebracht werden sich besser anzuschleichen. Stellenweise wird der Vogel auch mittels einer Leine an den Käfig gebunden, so dass er nicht entkommen und für den nächsten Versuch wieder in den Käfig gesteckt werden kann, alternativ werden einfach mehrere Vögel mitgeführt die diese Tortur der Reihe nach erleiden müssen.

Zweitens, der Jäger übersieht den Moment des Abschusses, dann stürmt der Hund weiter auf das eingesperrte Tier zu, versucht es vielleicht sogar zu packen, was zu Verletzungen beim Jagdhund durch das beißen auf den Metalkäfig und zu Verletzungen des Vogels durch aussichtslose Fluchtversuche führen kann. Das Leiden hat damit jedoch noch kein Ende genommen, denn der Vogel muss dann für den nächsten Versuch im Käfig bleiben. Drittens, der Hund hat die Übung und somit das “Vorstehen” bestanden, auch in einem solchem Fall wird der Vogel üblicherweise für den nächsten Versuch im Käfig belassen.

Von Jägerseite her wird immer argumentiert, dass es sich hierbei nicht um Tierquälerei handelt, passiere doch dem Vogel nichts und man gebe ihm ja auch nur eine “Starthilfe”, ähnlich als wenn man Tauben mit den Händen leicht in die Höhe schupft. Jedoch werden die Tiere mit einer immensen Geschwindigkeit aus den Käfigen geschleudert, hierbei noch von einer “Starthilfe” zu sprechen entbehrt sich jeder Logik. Zudem birgt sich noch eine weitere Gefahr, beim Wegschleudervorgang verdoppelt sich die Höhe des Gerätes, die Bügel öffnen sich mit einer enormen Federkraft und Geschwindigkeit. Insofern sich der Hund bereits zu nah am Gerät befindet und dabei von ihm getroffen wird, können auch bei ihm schwere Verletzungen auftreten.

Erst kürzlich wurde in dem österreichischen Jagdmagazin "St.Hubertus" (4/2016) über solche Geräte berichtet, der VGT wird jedenfalls weitere Nachforschungen anstellen um zu eruieren ob der Einsatz von Taubenwerfern legal ist und gegebenfalls Anzeige gegen die im Artikel auftretenden Personen erstatten.

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