Morgen Bericht über Volksanwalt-Missstand Daueranbindehaltung von Rindern im Parlament - vgt

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Morgen Bericht über Volksanwalt-Missstand Daueranbindehaltung von Rindern im Parlament

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.07.2016)

Wien, 06.07.2016

Tierschutzministerin Oberhauser verhöhnt Volksanwalt Kräuter mit einer Änderung des Wortlauts in der Verordnung, die in der Praxis überhaupt nichts ändern soll!

In Österreich gibt es ein Daueranbindehaltungsverbot von Rindern seit 2005. Im damaligen Bundestierschutzgesetz wurde klar festgelegt, dass Milchkühe nicht mehr ständig am Hals festgemacht gehalten werden dürfen. Ist kein Laufstall möglich, müssen die Kühe zumindest 90 Tage im Jahr von der Kette genommen und auf eine Weide geführt werden. Doch durch offenbar effektive Lobbyarbeit der Tierindustrie hinter den Kulissen, wie üblich in Österreich, wurde dann vom Tierschutzministerium eine Verordnung erlassen, die so umfangreiche Ausnahmen von dieser Bestimmung vorsah, dass ein wesentlicher Teil der Milchkühe in Österreich trotz Verbots weiterhin an der Kette bleiben muss, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, das gesamte Jahr über. Als Ausnahme gilt nämlich, dass sich die HalterInnen vor ihren eigenen Kühen fürchten, dass es keine Weide gibt oder dass der Hof zu beengt wäre. Dagegen legte der VGT 2015 Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein. Volksanwalt Günther Kräuter von der SPÖ nahm sich des Falls an und stellte tatsächlich einen Missstand fest. Das Tierschutzministerium wurde aufgefordert, die Verordnung zu ändern.

Darauf reagierte die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser mit einer Verordnungsänderung, die man nur als Verhöhnung der Volksanwaltschaft bezeichnen kann. Statt den Missstand zu beheben, wurde einfach der Wortlaut im Einleitungstext leicht abgeändert. Volksanwalt Kräuter nannte das in einer Präsentation Anfang Juni im Parlament eine „offenkundige Alibihandlung“ und einen „Placebo“. Morgen Donnerstag wird der Bericht des Volksanwalts im Plenum des Parlaments diskutiert.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Leider sind wir derartige Winkelzüge vom Tierschutzministerium schon gewohnt. Was für einen Fortschritt im Tierschutz hat es in den letzten Jahren gegeben? Man wollte die Besatzdichte bei Masthühnern und -puten erhöhen, was wir gerade noch verhindern konnten, die Katzenkastrationspflicht von LandwirtInnen kann durch die Behauptung, man züchte Katzen, einfach ausgehebelt werden, das Filmen in Schweinefabriken wurde zu einer Verwaltungsstraftat und die Ferkelkastration soll gegen alle wissenschaftliche Evidenz weiterhin ohne Betäubung erlaubt bleiben. Jetzt setzt 'Tierschutz'ministerin Oberhauser dem noch die Krone auf, indem sie die klare Vorgabe der Volksanwaltschaft ignoriert und die Präambel ihrer Verordnung ändert, anstelle deren Inhalt. Milchkühe sollen also weiterhin ununterbrochen lebenslang angekettet bleiben dürfen. Vielen Dank, Frau Ministerin, für so viel Mitgefühl und Weitblick! Tierschutz ist dem Tierschutzministerium offenbar ein Fremdwort.“

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