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Stellungnahme des VGT zum religiösen Schächten, d.h. der Schlachtung ohne vorheriger Betäubung aus religiösen Gründen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.09.2016)

Wien, 16.09.2016

Der Verein Gegen Tierfabriken VGT setzt sich bedingungslos für die Interessen der Tiere ein, und zwar unabhängig von jeglicher politischer Weltanschauung oder religiöser Tradition

Zweifellos kann keine noch so alte oder ehrwürdige religiöse Vorschrift das Leid oder den Tod von Tieren rechtfertigen. Wir leben in einer säkularen Gesellschaft, in der die für alle geltenden Regeln und Gesetze von religiösen Ansichten unabhängig sein müssen und auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Tierschutz steht – nach einer langen Kampagne des VGT – als Staatsziel in unserer Bundesverfassung. Tierschutz bedeutet nach § 1 des Tierschutzgesetzes den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen. Zweifellos verlieren Tiere bei der Schlachtung ihr Leben und die Naturwissenschaft bestätigt, dass ein Kehlschnitt ohne Betäubung bei Tieren schweres Leid verursacht. Die Schlachtung ohne vorheriger Betäubung muss daher ein ureigenstes Thema jedes Tierschutzvereins sein.

Die gängige Praxis

Immer wieder erreichen uns Meldungen von wahren Blutorgien, von religiösen Schächtungen ohne jegliche Betäubung oft dutzender Tiere in irgendeinem Hinterhof oft im Rahmen religiöser Feste, wie kürzlich in der Oststeiermark. Dieses Verhalten bedeutet unsägliches Tierleid und ist ganz klar nach unseren Gesetzen verboten, ohne wenn und aber oder religiöse Rechtfertigungsversuche. Der VGT spricht sich entschieden für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber diesen Verbrechen aus. Wir setzen uns ja ständig für Verbesserungen im Tierschutzgesetz ein, was nur dann sinnvoll ist, wenn dieses Gesetz auch exekutiert wird. Oft sieht man bei der Exekutive über Tiermissbrauch als Kavaliersdelikt hinweg. Der VGT fordert eine strikte Einhaltung der ohnehin schon viel zu schwachen Tierschutzgesetze, auch beim religiösen Schächten.

In den 1990er Jahren gab es in manchen Bundesländern ein explizites Verbot der Schlachtung ohne vorheriger Betäubung ohne Ausnahme für eine Religion. Als schlussendlich irgendwann ein Täter auch tatsächlich dafür bestraft wurde, entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Religionsfreiheit vor dem Tierschutz Vorrang habe, und hob das Schächtverbot auf. Damals war aber Tierschutz noch keine Staatszielbestimmung und das öffentliche Interesse an Tierschutz geringer als heute.

Dennoch stellte sich 2004 die Frage, wie Tierschutz angesichts dieses Urteils in einer bundesweiten Regelung zur Schlachtung und Schächtung gesetzlich festgeschrieben werden kann. Klar war einerseits, dass die betäubungslose Schlachtung aus religiösen Gründen nicht völlig freigestellt werden konnte, aber andererseits auch, dass nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs kein komplettes Verbot erfolgen kann. So wurde die Idee des sogenannten Post-cut-Stunnings als Kompromiss geboren.

Kompromisse sind im Tierschutz das tägliche Brot. Beim Verbot der Legebatterien z.B. forderte der VGT natürlich zumindest eine Freilandhaltung für die Legehennen, während die Eierindustrie die Legebatterien beibehalten wollte. Als Kompromiss ist nun die Bodenhaltung erlaubt, d.h. die Hühner stecken zwar nicht in Käfigen, aber in fensterlosen Hallen ohne Auslauf nach draußen, mit Besatzdichten von 8 erwachsenen Hühnern pro m². Bei derartigen Besatzdichten, auch ohne Enge des Käfigs, leiden die Tiere zweifellos, wenn auch bei weitem nicht so sehr wie in den Käfigsystemen. Ähnlich nun beim Post-Cut-Stunning. Das bedeutet aber nicht, dass derartige Kompromisse, die in der Realpolitik unumgänglich sind, nicht auch wieder einmal hinterfragt werden können. Kein Umgang mit Tieren ist in Stein gemeißelt, insbesondere solange das Tierschutzbewusstsein der Bevölkerung ständig steigt!

Die neue Verordnung für das religiöse Schlachten von 2005 sah nun vor, die religiöse Vorschrift, den Kehlschnitt ohne vorherige Betäubung durchzuführen, zu respektieren, allerdings unmittelbar nach diesem Schnitt eine Betäubung per Bolzenschussgerät zu verlangen. Die Tiere werden also, wie bei der gängigen Schlachtung, in den Schlachtraum geführt. Aber anstelle vorher mit dem Bolzenschussgerät betäubt und dann an den Beinen aufgehängt und in die Kehle geschnitten zu werden, fixiert man das Tier noch bei vollem Bewusstsein, schneidet in die Kehle und betäubt unmittelbar danach. Das nennt sich Post-Cut-Stunning. Zweifellos verlängert diese Prozedur das Leid im Vergleich zur sofortigen Betäubung sehr, insbesondere, wenn die Fixierung der Rinder (Schweine werden ja nicht geschächtet) durch eine sogenannte Schächttrommel erfolgt. Letztere dreht die schweren Tiere bei vollem Bewusstsein auf den Kopf und streckt den Hals automatisch durch, um den Kehlschnitt zu vereinfachen. Die Tiere leiden dabei sehr unter Panik und Todesangst, ein Umstand, der von Tierschutzseite scharf kritisiert werden muss. Dennoch, und auch das muss gesagt werden, verkürzt das Post-Cut-Stunning das Leid nach dem Kehlschnitt dramatisch. Laut Angaben von AmtstierärztInnen wird, bei gesetzeskonformer Schächtung, das Tier innerhalb einer Sekunde nach dem Kehlschnitt wirksam betäubt. Tatsächlich hat der VGT herausgefunden, dass bei der herkömmlichen Schlachtung oftmals keine wirksame Betäubung eintritt und die Tiere bei vollem Bewusstsein ausbluten.

Forderung des VGT

Der VGT fordert daher, ohne wenn und aber, eine wirksame Betäubung vor jeder Form der Schlachtung gesetzlich vorzuschreiben!

Die EU-Schlachtverordnung überlässt es den Mitgliedsländern, die Schlachtung unter religiösen Vorschriften zu erlauben, einzuschränken oder zu verbieten. Allerdings wird in Österreich vonseiten der Politik immer wieder das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ins Treffen geführt, das ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens zu verbieten scheint. Der VGT ist aber der Ansicht, dass dieses Urteil unter den neuen Aspekten einer Staatszielbestimmung Tierschutz und dem gesteigerten öffentlichen Interesse an Tierschutz einer Revision bedarf.

In persönlichen Gesprächen mit VertreterInnen der moslemischen Glaubensgemeinschaften wurde dem VGT versichert, dass eine Betäubung vor dem Kehlschnitt bei der Schlachtung nicht den religiösen Vorschriften des Islam widerspreche. Die Vorgabe, dass nur unverletzte Tiere geschlachtet werden dürfen, sei ursprünglich zum Schutz der Tiere gemeint gewesen. Tatsächlich finden sich im Koran, wie der VGT-Obmann bei seinen Vorträgen vor islamischen ReligionslehrerInnen erfahren durfte, zahlreiche Erzählungen, die von den Gläubigen einen gewissen Tierschutz einmahnen. Allerdings gibt es keine einheitliche Vertretung der islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich und damit zur Frage von Schächtvorschriften keine einhellige Meinung. Nach Überzeugung des VGT könnte aber mit entsprechendem politischen Willen eine bessere Regelung als das Post-Cut-Stunning erarbeitet werden, die auch von islamischer Seite akzeptiert würde.

Keine Ausländerfeindlichkeit, keine Islamophobie

Leider leben wir momentan in einer Zeit der zunehmenden, politisch bewusst instrumentalisierten Angst vor Flüchtlingen und vor Einflüssen des Islamismus. In der Folge werden immer mehr Menschen anfällig für DemagogInnen und für billige Hetze gegen alles Fremde und gegen den Islam per se. Es ist daher sehr wichtig zu verhindern, dass die anerkannten Werte des Tierschutzes dafür missbraucht werden, DemagogInnen eine Rechtfertigung für ihre Ausländerfeindlichkeit zu liefern. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass einige Menschen, denen Tierschutzanliegen sonst völlig egal zu sein scheinen, plötzlich zu VorzeigetierschützerInnen mutieren, wenn es gegen das Schächten geht. Hier ist Vorsicht geboten. Der VGT spricht sich ganz klar gegen den Missbrauch von Tierschutz zu derartigen Zwecken und gegen Ausländerfeindlichkeit und Islamophobie aus!

Das religiöse Schächten wird, vermutlich mit demagogischen Hintergedanken, manchmal als die schlimmste Tierquälerei dieser Tage angeführt. Der VGT will kein Tierleid relativieren oder Missstände beschönigen, aber es ist klar festzuhalten, dass diese Einschätzung nicht zutrifft. Zahlreiche Videos aus Schlachthöfen in Österreich belegen, dass die normale Schlachtung oft ähnlich grausam und brutal abläuft, und natürlich wesentlich mehr Tiere betrifft. Ebenso ist z.B. zu beanstanden, dass selbst für die Bioschweinemast und natürlich auch im konventionellen Bereich immer noch betäubungslos kastriert wird, ein Eingriff, der unvorstellbare Schmerzen verursacht, die sicher mit denen eines betäubungslosen Kehlschnitts vergleichbar sind. Bei der Ferkelkastration wäre ein Post-Cut-Stunning ein großer Fortschritt. Und die VGT-Kampagne gegen die immer noch weit verbreitete Gatterjagd in Österreich hat gezeigt, dass dort gefangene Tiere vorsätzlich in Todesangst versetzt werden, damit sie von zahlenden Jagdgästen beschossen werden können. Es ist erwiesen, dass der Schuss auf ein Tier, das im vollen Galopp panikartig flüchtet, zu 90% nur verletzt und nicht tödlich trifft. Die angeschossenen Tiere verkriechen sich im Unterholz und sterben oft über mehrere Tage hinweg. Der VGT will kein Leid gegen ein anderes aufrechnen, aber es ist scheinheilig, die traditionell etablierte Gatterjagd in Österreich, nur weil sie von den oberen 10.000 betrieben wird, trotz ihres unermesslichen Tierleids außen vor zu lassen, und ausschließlich nur jenes Tierleid zu thematisieren, das von Einwanderern oder Flüchtlingen verursacht wird. Die Vermutung liegt nahe, dass hier Politik am Rücken der Tiere betrieben werden soll. Der VGT ist aber eine Tierschutzorganisation, für uns steht das Tierleid im Vordergrund. Der VGT spricht sich dezidiert dagegen aus, Tierschutz für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

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