Tierquälerei beim Ars Electronica Festival - vgt

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Tierquälerei beim Ars Electronica Festival

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2016)

Linz, 06.10.2016

Auch an Weichtieren kann Tierquälerei begangen werden; der VGT erstattet Anzeige!

Vom 08. bis 12. September fand in Linz das “Ars Electronica Festival 2016” statt. Dabei handelt es sich um ein “Kunstfestival” mit Schwerpunkt auf die digitale Technik und gesellschaftliche Fragestellungen, welches jährlich stattfindet. Doch wie uns entsetzte FestivalbesucherInnen berichteten, wurde neben durchaus interessanten Beiträgen leider auch tierquälerischen Projekten eine Bühne geboten. Alles im Namen der Wissenschaft und Kunst.

Beim erstem Projekt wurden Muscheln an eine Apparatur gebunden und immer wieder Stromimpulse durch ihre Körper gejagt; diese lösten bei den Muscheln einen Bewegungsablauf aus, wodurch sie ein Muster in Objekte ritzten. Der Perversität dieser Maschine waren sich die VeranstalterInnen des Festivals durchaus bewusst, so wird sie auf ihrer Homepage mit Worten wie “unheilvolle Maschine” oder “grausamer Kreislauf” beschrieben.

Hier ein Video von der Installation: Miserable Machines

Als eine “interaktive Performance, die das Phänomen der Kommunikation von Quallen erforscht” wird ein weiteres Projekt relativ harmlos auf der Homepage der Ars Electronica präsentiert. Wie uns berichtet wurde, sah das in der Praxis so aus, dass sich mehrere Quallen in einem relativ kleinen Wassertank befanden und scheinbar mit einer Art künstlicher Strömung immer wieder im Kreis herumgetrieben wurden. Weiters war der Wassertank sehr trist, weder Pflanzen noch Kies oder sonstiges Bodenmaterial befanden sich darin.

"Diese Vorfälle sind traurige Beispiele dafür, wie gedankenlos in unserer Gesellschaft mit Lebewesen umgegangen wird", so VGT Campaignerin Heidi Lacroix. " Besonders jungen Leuten wird hier das Bild vermittelt, dass es völlig unproblematisch sei, Lebewesen zu benutzen um an ihnen zu forschen, sie für die Umsetzung künstlerischer Inspiration zu quälen und zu töten, und sie auszustellen als wären sie rohe Technik und Apparatur."

Weichtiere sind nach wie vor von großen Teilen des Tierschutzgesetzes ausgenommen. Dies lässt sich zu einem Großteil auch darauf zurückführen, dass sie im Vergleich zu Wirbeltieren noch relativ unerforscht sind. Nicht ausgenommen sind sie jedoch vom § 5 des Tierschutzgesetzes, der Tierquälerei.

Der VGT erstattete daher Anzeige bei der zuständigen Behörde.

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