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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.10.2016)

Steiermark, am 21.10.2016

Verstümmelte Schnäbel! – VGT zeigt Fasanerien in der Steiermark an

Neues steirisches Jagdgesetz am Prüfstand: 2 Fasanerien und ausgesetzte Enten entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben

Am 27. Juli 2016 trat die vom VGT ausgelöste Reform zum Jagdgesetz in der Steiermark in Kraft. Um die tierquälerische Praxis des Aussetzens von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten für die Jagd in den Griff zu bekommen, kamen zahlreiche Verschärfungen. So müssen die Tiere bis Ende Juli bereits ausgesetzt sein, nicht mehr als 50 Fasane auf 100 ha, aber jedenfalls nur so viele, wie in diesem Habitat leben könnten, und nur Jungfasane aus der Region. Streng verboten ist das Verstümmeln der Schnäbel der Tiere, wie es in der engen Massentierhaltung vor dem Aussetzen gängige Praxis ist. Nun hat der VGT zwei Fasanerien angezeigt, weil sie nicht dem Gesetz entsprechen. In einer sind noch immer Fasane eingesperrt, und das noch dazu mit durchbohrten Schnäbeln, in die Plastikblättchen eingezogen wurden, sodass die Tiere nicht nach vorne schauen können. Diese Maßnahme soll die Aggression der Tiere in der Enge der Haltung unterbinden. Die andere Fasanerie liegt in einem reinen Waldgebiet über 400 m Seehöhe und ist damit grundsätzlich kein mögliches Habitat für Fasane. Die ausgesetzten Tiere dienen ausschließlich dem Jagdspaß. Zusätzlich wurde in der Steiermark das Aussetzen von Enten für die Jagd verboten, aber der VGT fand einen Teich mit ausgesetzten Tieren, die auf ihren Abschuss warten. Details zu den Anzeigen hier: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Zwar hatte man sich in der steirischen Landesregierung nicht zu einem klaren Verbot durchringen können, aber es wurde uns seitens der Politik groß angekündigt, dass es kein Aussetzen von Fasanen, Rebhühnern und Enten zum Aufbessern der Jagdstrecke mehr geben wird. Und dennoch wurden wir fündig, die Jagd auf Zuchttiere geht auch in der Steiermark weiter. Sogar die Schnäbel hat man den Tieren durchbohrt, bevor sie abgeschossen werden! Jetzt muss man nachbessern. Das Aussetzen muss grundsätzlich bewilligungspflichtig und von der Vorlage eines Gutachtens abhängig gemacht werden, das belegt, dass das Aussetzen einen ökologischen Zweck erfüllt. Dann wäre diese infantile Abschießbelustigung ein für alle Mal zu Ende!“

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