Treibjagd in Jagdgatter Südburgenland: VGT fordert Gatterjagdverbot im Burgenland - vgt

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Treibjagd in Jagdgatter Südburgenland: VGT fordert Gatterjagdverbot im Burgenland

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.12.2016)

Südburgenland, 20.12.2016

Anrainer melden Treibjagden und Anlieferungen von Wildschweinen – Landesrätin Dunst überlegt unterdessen noch immer, ob von ihr beauftragtes Gutachten umgesetzt werden soll

Im Burgenland gibt es 8 Jagdgatter. Da ist einmal der sogenannten Tiergarten der ehemals adeligen Familie Esterhazy bei Eisenstadt. Dann gibt es noch jeweils ein Jagdgatter im Bezirk Rust am Neusiedler See und im Bezirk Jennersdorf an der Grenze zur Steiermark. Die restlichen 5 Jagdgatter findet man im Bezirk Güssing im Südburgenland, u.a. jene von Mensdorff-Pouilly und Draskovich, beides ebenfalls ehemalige Adelige. In einem dieser Jagdgatter im Südburgenland hat jetzt nun bereits die 8. Treibjagd seit Herbstbeginn stattgefunden. AnrainerInnen meldeten dem VGT auch Lieferungen von Wildschweinen in dieses Gatter, die offenbar von Zuchtfarmen aus der Südsteiermark stammen. Zunächst werden die Wildschweine also in Gehegen mit Ställen gezüchtet, dann liefert man die handzahmen Tiere an Jagdgatter, um sie zahlenden Jagdgästen vor die Flinten treiben zu können.

Die zuständige burgenländische Landesrätin Verena Dunst hat ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellen lassen, ob im Rahmen ihrer Reform des Jagdgesetzes auch ein Totalverbot der Jagdgatter möglich ist. In einer Präsentation am 20. September 2016 im Büro des Landeshauptmanns, die sich online findet, hat sie erwähnt, dass sie dieses Gutachten erstellen lässt, und klar gesagt, dass sie ein Verbot aussprechen werde, sollte das Gutachten ergeben, dass das möglich ist. Nun ist durchgesickert, dass das Gutachten diese Möglichkeit auch tatsächlich vorsieht. Der VGT fordert jetzt ein, dass Landesrätin Dunst ihr Wort hält. Man kann nicht mit Steuergeldern ein Gutachten in Auftrag geben, ob ein Verbot möglich ist, und wenn das Gutachten diese Frage mit „Ja“ beantwortet, das einfach nicht tun. Dann wäre das ein Missbrauch von Steuergeldern!

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Die Vorfälle im Südburgenland zeigen, wie wichtig ein Totalverbot von Jagdgattern im Burgenland ist. Niemand hat ein Verständnis für die Gatterjagd, die offensichtlich eine Art Unterhaltung einer handvoll Personen ist, die sich von der Feudaljagd der vorigen Jahrhunderte nicht trennen wollen. Jetzt liegt das Verfassungsgutachten der Landesregierung vor, jetzt muss auch danach gehandelt werden. Die Zeit der Jagdgatter ist abgelaufen!“

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