Gericht lehnt Schadensersatz Tierschutzprozess ab: zusätzlich € 41.600 an Republik zu zahlen - vgt

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Gericht lehnt Schadensersatz Tierschutzprozess ab: zusätzlich € 41.600 an Republik zu zahlen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.01.2017)

Wien, 11.01.2017

Wiener Landesgericht hält sämtliche zurückgehaltenen Ermittlungsergebnisse, wie die Berichte der 3 Spitzel (darunter „Danielle Durand“), für irrelevant und nicht entlastend – Rekurs!

Ein weiteres Kapitel einer unendlichen Geschichte. Im Oktober 2006, also vor über 10 Jahren, hatten die Ermittlungen gegen den VGT wegen Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz begonnen. Im April 2007 gründete der damalige Innenminister Platter auf Zuruf des Besitzers von Kleider Bauer eine SOKO Tierschutz, im Mai 2008 kommt es zu letztlich insgesamt 33 Hausdurchsuchungen und zu 105 Tagen U-Haft für 10 Personen. Nach 14 Monaten Prozess folgt im Mai 2011 der Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Doch die Verteidigungskosten des Hauptangeklagten VGT-Obmanns, der keine Verfahrenshilfe bekommen hatte, waren immens. Es mussten nicht nur die Anwälte, sondern auch zahlreiche Expertengutachten aber auch Privatdetektive bezahlt werden - letztere, um die Spitzeloperationen aufzudecken, die die SOKO illegal durchgeführt und dann vertuscht hatte. Insgesamt waren dem VGT-Obmann dabei € 600.000 an Kosten entstanden.

Das Gesetz in Österreich sieht auch bei Freispruch in derartigen Strafverfahren nicht mehr als € 1.200 Schadensersatz vor. Doch in diesem Fall lag die Sachlage anders. Es hatte niemals einen ernstzunehmenden Verdacht gegen die Angeklagten gegeben. Alles beruhte auf angeblich „radikalen“ Emails aus einem internen Diskussionsforum, auf dem einer der Spitzel namens „Danielle Durand“ eingetragen war. Die SOKO erhielt über ihren Spitzel die Emails, verheimlichte aber, dass der Spitzel selbst die Emails als völlig harmlos eingestuft hatte. „Danielle Durand“ kannte ja die AktivistInnen persönlich sehr gut, sie kannte den Kontext der Emails, die emotionalen Hintergründe und sie wusste, warum man in Tierschutzkreisen der Polizei gegenüber konspirativ vorgeht. Sie fiel daher aus allen Wolken, wie sie persönlich später als Zeugin vor Gericht sagte, als es zu den martialischen Hausdurchsuchungen kam. Doch das alles konnte die Richterin im jetzigen Schadensersatzverfahren nicht beeindrucken. Die zurückgehaltenen Ermittlungsergebnisse, insbesondere die Spitzelberichte, seien irrelevant, weil die Spitzel nicht in den Kern der kriminellen Organisation (wir erinnern uns: die es nie gegeben hat) vorgedrungen seien. Martin Balluch habe daher der Republik und der SOKO die Verteidigungskosten von € 41.600 zu ersetzen, nicht aber umgekehrt. Mehr zum Urteil mit Originalzitaten: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Unfassbar. Diese Richterin sagt allen Ernstes, ich müsse trotz erwiesener Unschuld nicht nur für die damaligen Verteidigungskosten aufkommen, sondern jetzt noch zusätzlich € 41.600 bezahlen, weil ich die Frechheit besitze, diese Verteidigungskosten zurück zu verlangen. Mir soll niemand mehr erzählen, dass in diesem Rechtsstaat alles mit rechten Dingen zugeht. Es gibt keinen Standard, nach dem dieses Vorgehen als gerecht beurteilt werden könnte. Das ist die Vernichtung eines Menschen, aus keinem anderen Grund, als weil er aufmüpfig und kritisch ist, und das noch dazu im Namen einer Mehrheit der Menschen, völlig uneigennützig für die Ärmsten unserer Gesellschaft, für die Tiere. Der Rekurs gegen dieses Urteil wird noch diese Woche eingebracht.“

Der VGT hat ein eigenes Rechtshilfekonto eingerichtet, auf dem Spenden für solche und andere Prozesse zweckgewidmet werden können.

Kontowortlaut: Rechtshilfe Tierschutz
IBAN: AT09 1200 0503 9412 5801
BIC: BKAUATWW
Bankinstitut: Bank Austria
Verwendungszweck: Unterstützung für VGT-TierschutzaktivistInnen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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