Max Mayr-Melnhof verliert erneut Klage gegen VGT: Zahlung von € 1600 - vgt

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Max Mayr-Melnhof verliert erneut Klage gegen VGT: Zahlung von € 1600

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2017)

Wien, 02.02.2017

Besitzstörungsklage wegen der Dokumentation seiner Gatterjagd: jetzt hat Mayr-Melnhof bereits das vierte Verfahren gegen den VGT verloren und muss insgesamt € 5.000 zahlen!

Mayr-Melnhof ist bekannt für seine Klagswut und tatsächlich laufen noch einige weitere Klagen von ihm gegen den VGT. Doch bisher hat er sich die Zähne ausgebissen. Zunächst wurde die Einstweilige Verfügung gegen Demonstrationen mit Kritik an seiner Gatterjagd abgewiesen, dann war ein Exekutionsantrag des VGT gegen ihn erfolgreich, weiters musste er einen Widerruf bzgl. Beleidigungen gegen den VGT-Obmann in der Bezirkszeitung schalten und nun wies das Gericht auch seine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage zurück. Insgesamt muss Mayr-Melnhof deshalb etwa € 5.000 an den VGT überweisen, zuzüglich der Kosten seines Anwalts in etwa derselben Höhe und etwaiger Gerichtskosten. Ein teurer Spaß, den VGT ständig zu belästigen und von seiner Tierschutzarbeit abzuhalten zu versuchen.

In der nun entschiedenen Klage ging es darum, dass der VGT zusammen mit anderen Tierschutzgruppen und tierschutzaffinen AnrainerInnen im Dezember 2015 die Gatterjagd von Mayr-Melnhof dokumentiert hatte. Das missfiel dem Gatterjäger und Großgrundbesitzer und er wollte gerichtlich erwirken, dass dem VGT weitere Dokumentationen untersagt werden. Trotz der großen Nähe des Gerichts zu seinem Jagdgatter, und obwohl der leitende Richter des Bezirksgerichts Oberndorf selbst Gast bei dieser Gatterjagd war, hat der zuständige Richter nun die Klage abgewiesen. Details dazu hier: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch lobt die Unabhängigkeit der Gerichte: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die Gerichte in den Mayr-Melnhof Prozessen bisher nicht durch den Promistatus mit ÖVP-Nähe des Klägers haben beeindrucken lassen. Wir fühlen uns jedenfalls bestätigt, dass unsere Aktivitäten vollkommen rechtskonform sind. Auch ein ehemaliger Adeliger, Schlossbesitzer und Selbstdarsteller als großer Jäger, der Landesjägermeister von Salzburg werden will, muss sich heutzutage Kritik vom 'niederen Volk' gefallen lassen. Tierschutz ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Und die Gatterjagd ist und bleibt eine perverse Tierquälerei, die so rasch als möglich verboten werden muss!“

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