Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.02.2017)
Graz, am 07.02.2017Der Tod von Jamie und Senta – 1. Verhandlungstag
Nach fast einem Jahr war der erste Verhandlungstag; Jäger verstrickten sich in zahlreiche Widersprüche; Die Verhandlung wurde vertagt
Am Dienstag dem 31. Jänner traf sich eine Koalition von Tierschutzgruppen und Einzelpersonen, um eine Mahnwache vor dem Landesgericht Graz abzuhalten. Im Stillen trauerten die etwa 15 Personen und drei Hunde um die beiden Hunde Jamie und Senta, welche im April des Vorjahres von zumindest einem Jäger erschossen wurden. Es wurden Kerzen angezündet, Bilder der getöteten Tiere sowie Transparente hochgehalten. Gefordert wurde außerdem ein Abschussverbot von Hunden und Katzen.
Gleich im Anschluss an die Mahnwache sollte pünktlich um 09:00 der Prozess wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung gegen den Mörder der beiden Hunde beginnen. Mit eineinhalb Stunden Verspätung ging es dann auch tatsächlich los. Geladen waren neben dem Angeklagten und den TierhalterInnen auch noch sieben ZeugInnen, die wohl der Verteidigung zurechenbar waren, darunter mindestens vier Jäger, sowie vier ZeugInnen, die den Jäger zum Teil schwer belasteten. Der Angeklagte sowie die weiteren Jäger verstrickten sich von Anfang an immer wieder in Widersprüche, zudem sagten sie teils anders aus als bei der polizeilichen Einvernahme, wofür sie in der Regel auch die Polizei verantwortlich machten.
Der Angeklagte sagte aus, dass er die Hunde wildernd angetroffen hatte und daraufhin einen Schuss auf den Größeren der beiden Hunde abgab. Der kleine Hund wurde von ihm „unabsichtlich“ ebenfalls mit demselben Schuss getötet, da das Projektil durch den ersten Hund durchging und auch in den zweiten Hundekörper eindrang. Als die Richterin daraufhin bemerkte, dass es sich dabei um einen schönen Zufall gehandelt habe, erwiderte der Angeklagte merklich stolz, dass das manche Leute auch einen „1000-Gulden-Schuss“ nennen würden. In weiterer Folge habe ihm ein anderer Jäger beim Einladen der Kadaver geholfen.
Dieser Jäger war ursprünglich ebenfalls als Beschuldigter geführt, zu einer Verhandlung gegen ihn kam es jedoch bisher nicht. Beide Jäger sagten aus, dass er erst nach der Schussabgabe an den Tatort kam. Es spricht jedoch einiges dafür, dass er auch am Abschuss der Hunde beteiligt war. So berichtete der Angeklagte laut Polizeiprotokoll eines weiteren Jägers nach dem Abschuss der Hunde telefonisch: „WIR haben die Sache erledigt!“, angeblich weil sich die Polizei damals verschrieben hat. Auch der Obmann des Jagdvereins hat laut Polizeibericht ursprünglich von ZWEI Jägern gesprochen, die wildernde Hunde erschossen haben, vor Gericht konnte er das jedoch nicht glauben und vermutete ein Missverständnis. Zudem gab der Jäger laut Polizeiprotokoll bei seiner Vernehmung damals an, dass der Angeklagte die Hunde wohl in der Nähe der Blutspritzer erschossen hat. Vor Gericht verneinte er jedoch, damals eine solche Aussage getätigt zu haben, warum er die Aussage dennoch so unterschrieben hatte, konnte er nicht beantworten.
Doch auch die einige andere ZeugInnen widersprachen der Version der Jägerschaft. So wurden die Hunde von mehreren ZeugInnen spielend oder spazierend auf der Straße gesehen. Auch wurde das Auto vom ursprünglich ebenfalls als Beschuldigten geführten Jäger von einigen ZeugInnen bereits vor Abgabe des Schusses am Tatort gesehen.
Es folgt eine (nicht vollständige) Auflistung von weiteren Widersprüchen, die im Laufe des Prozesses aufgedeckt wurden: Der Angeklagte behauptete, dass der kleinere Hund noch mit Schwung zwei Schritte weiter zur Straße gelaufen ist und nur deshalb so nah bei der Straße zu liegen kam, jedoch hatte er das Einschussloch auf der rechten Körperhälfte, demnach muss er sich gerade in die andere Richtung, also von der Straße weg, bewegt haben. Ursprünglich behaupteten mehrere BelastungszeugInnen, dass sie die Hunde auch schon zwei Tage vor dem Abschuss herumstreunern und/oder wildern sahen. Laut Aussage der TierhalterInnen ist dies jedoch nicht möglich, da die Tiere zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit noch nicht abgängig waren. Zudem hielt diese Aussage vor Gericht lediglich ein Zeuge weiterhin aufrecht. Die Hunde sollen gewildert haben und es soll sogar ein gerissenes Reh gefunden worden sein, es gibt jedoch ein Gutachten, das besagt, dass sich in den Mägen der Hunde kein Wildfleisch befunden hat.
Nach über sechs Stunden wurde die Verhandlung schließlich vertagt, hauptsächlich, weil eine Zeugin entschuldigt nicht erschienen war und die Richterin auch ansonsten noch mehr ZeugInnen laden will. Der VGT wird natürlich weiterhin, auch wenn das der Jägerschaft nicht passt, über diesen und ähnliche Fälle berichten. So wollte der Anwalt der Jägerseite sogar einige Personen, die der Tierrechtsszene zugeordnet werden können, aus dem Gerichtsaal entfernen lassen. Mit der Begründung, dass diese vom Tierschutz seien und sich Notizen machen, sehr zur Verwunderung der Richterin und Staatsanwältin, handelte es sich doch um eine öffentliche Verhandlung. Ein Jäger beschwerte sich auch, dass die Jägerschaft aufgrund der Öffentlichkeit ihr Recht nicht mehr wahrnehmen kann, wobei er damit das Recht wildernde Hunde zu töten meinte. Die Jäger fürchten also scheinbar die Öffentlichkeit, ein Grund mehr um ihre Machenschaften auch weiterhin konsequent aufzudecken!
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