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Ziegenenthornung: Grausam und nicht notwendig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.02.2017)

Wien, 28.02.2017

Nach der Änderung des Tierschutzgesetzes bzw. der 1. Tierhaltungsverordnung ist die Enthornung von Ziegen wieder erlaubt. Bei dieser grausamen Praktik wird den Tieren ein schwerer Eingriff zugemutet, der bei richtigen Haltungsbedingungen nicht notwendig ist.

Ziegen brauchen ausreichend Platz, so wie alle Tiere. Im Gegensatz zu den meisten Arten, haben diese Tiere jedoch eine strenge Rangordnung. Wer der Alphaziege zu nahe kommt, wird schon mal attackiert, was böse Verletzungen nach sich ziehen kann. Daher muss bei der Ziegenhaltung einiges beachtet werden. Rangniedrigeren Tieren muss die Möglichkeit gegeben werden, dem Alphatier aus dem Weg zu gehen, im besten Fall aus Sichtweite. Außerdem muss es ausreichend Fressplätze geben.

Damit sich die Tiere bei Konflikten nicht mit ihren Hörnern verletzen können, werden diese oft entfernt. Ein grausamer Eingriff, bei dem die Hornanlage der kleinen Zicklein mit einem glühenden Brenneisen ausgebrannt wird. Durch die Beschaffenheit des Schädels der Tiere, stellt dies auch unter Narkose einen sehr schwierigen Eingriff dar. Hirn- und Hirnhautverletzungen und Nebenhöhlenentzündungen werden durch die Enthornung begünstigt. Eigentlich sollte dieser Eingriff längst verboten sein. Mit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 gab es eine Übergangsfrist von vier Jahren zum Verbot der Ziegenenthornung, die nochmal um ein Jahr verlängert wurde. Danach wurde das Verbot aufgehoben, was zu Protesten von TierschützerInnen führte. Grund für die Aufhebung war, dass die LandwirtInnen argumentierten, die Haltung von behornten Ziegen wäre wegen der Verletzungsgefahr unmöglich. Danach war die Enthornung eine Weile erlaubt, bis sie wieder mit Übergangsfrist bis 2015 verboten wurde. Vor der Gesetzesänderung war der Eingriff also verboten, wurde allerdings von den HalterInnen weiterhin illegal durchgeführt. Nach der Novelle soll die Enthornung nun endgültig wieder erlaubt sein, was völlig unverständlich ist. Anstatt die ZiegenhalterInnen dazu zu zwingen, eine Alternative zur Enthornung zu finden, wird es ihnen jetzt einfach wieder erlaubt, diese Verstümmelung der Tiere durchzuführen. Wie lange müssen die Tiere noch leiden, bis der Tierschutz in Österreich richtig durchgesetzt wird?

Österreich hat sich durch die Aufnahme von Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung dazu verpflichtet, das Wohlergehen der Tiere zu fördern. Das bedeutet, dass der Schutz von Tieren verbessert werden muss. Eine Verschlechterung aber, um den Profit von ZiegenhalterInnen zu erhöhen, weil sie den Ziegen keine adäquaten Lebensbedingungen zur Verfügung stellen wollen, widerspricht diesem Staatsziel und ist daher verfassungswidrig.

Der VGT dazu: „Eingriffe an Tieren durchzuführen, nur um sie an schlechte Haltungsbedingungen anzupassen, ist völlig inakzeptabel. Solche Maßnahmen müssen generell unterbunden werden. Dass dieser grausame Eingriff, der bisher verboten war, aber nun legalisiert werden soll, ist ein unglaublicher Skandal! Österreich braucht ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient.“

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