Ferkelkastration mit LW-Minister Rupprechter am Bauernbundball - vgt

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Ferkelkastration mit LW-Minister Rupprechter am Bauernbundball

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.03.2017)

Graz, 01.03.2017

Reger Informationsaustausch und zahlreiche spannende Diskussionen

Am Freitag, den 24. Februar, fand in der Grazer Stadthalle der Bauernbundball statt. Das erkannte eine Gruppe von VGT-AktivistInnen als gute Gelegenheit, die schmerzhafte Ferkelkastration vor großem Publikum zu thematisieren. Hintergründe zum Thema: Betäubungslose Ferkelkastration.

Der extrem schmerzhafte Eingriff der betäubungslosen Ferkelkastration wird noch immer von der überwiegenden Mehrheit der österreichischen SchweinezüchterInnen durchgeführt. An diesem Abend kamen viele Schweinebauern und -bäuerinnen vorbei und äußerten sich sehr unterschiedlich zu diesem Thema: Einige behaupteten, dass Ferkel beim Aufschneiden des Hodensacks, dem Herausreißen und dem Abquetschen des Samenstranges kaum Schmerzen hätten, jedenfalls sei der Schmerz vernachlässigbar. Andere wiederum gestanden ein, dass es sich um starke Schmerzen handelt, aufgrund des hohen Preisdruckes und der Billig-Preis-Politik der Supermärkte und Diskonter müsse man aber jeden Cent sparen und das Tierleid in Kauf nehmen. Es gab einige leidenschaftliche Diskussionen, die aber allesamt konstruktiv verliefen. Telefonnummern wurden ausgetauscht und die Möglichkeit zur Betriebsbesichtigung angekündigt.

Durch den energetischen Lautsprecher konnten drei Stunden lang durchgehend ein paar Gedanken zum Thema vermittelt und vielleicht der eine oder andere Impuls gesetzt werden.

 

 

Landwirtschaftsminister Rupprechter wurde von den AktivistInnen beim Eintreffen zum Ball ebenfalls begrüßt und auf das Thema betäubungslose Ferkelkastration angesprochen. Trotz jahrelangen Gesprächen und klaren Fakten hat er bisher keine Notwendigkeit gesehen, dem Leiden der Ferkel ein Ende zu setzen. Im aktuellen Entwurf zur Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung sind Tiere, die jünger als sieben Tage alt sind, immer noch aus der verpflichtenden Betäubung bei der Kastration ausgenommen. Das heißt, der Eingriff darf weiterhin ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden - das Tierleid geht weiter.

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