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Ferkelkastration: Gesetzliche Lage und aktuelle Situation

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.07.2016)

Wien, 30.07.2016

2,7 Millionen österreichische Ferkel sind jedes Jahr betroffen - welche Alternativen sind möglich

Laut Bundestierschutzgesetz ist es verboten, Tieren unnötige oder ungerechtfertige Schmerzen zuzufügen. Doch die entsprechende Verordnung erlaubt genau diese Quälerei bis zu einem Alter von 7 Tagen und steht somit im Widerspruch zum Gesetz!

Der Gesetzestext:

2.10. EINGRIFFE 4. das Kastrieren männlicher Schweine, wenn der Eingriff mit einer anderen Methode als dem Herausreißen von Gewebe erfolgt und der Eingriff bei Schweinen, die nicht älter als sieben Tage sind, durch eine sachkundige Person mit wirksamer Schmerzbehandlung, welche auch postoperativ wirkt, durchgeführt wird oder der Eingriff durch einen Tierarzt oder einen Viehschneider, der dieses Gewerbe nach gewerberechtlichen Vorschriften ausübt nach wirksamer Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt wird.

Praxis in Österreich

Bis zur Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung war es möglich, dass Landwirte selbst die männlichen Ferkel in ihrer ersten Lebenswoche ohne jegliche Betäubung oder Schmerzbehandlung kastrieren! Heute ist eine Schmerzbehandlung, allerdings keine Schmerzausschaltung, vorgeschrieben. Bei diesem Eingriff werden zuerst die Hoden mit einem Skalpell freigelegt und danach wird der Samenstrang durchtrennt. Während der Kastration werden die Ferkel entweder an den Beinen festgehalten oder man fixiert sie mit einem speziell dafür konzipiertem Gerät. Unter ständigem Schreien, Zucken und Verkrampfen müssen sie sich dieser Qual hingeben – ohne eine Chance auf Flucht! Die Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen des Eingriffs, dies äußert sich durch gebückte Körperhaltung, Zittern, Schwanzzucken bis hin zur Wachstumsdepression. Die Gesetzeserläuterungen schlagen für die Schmerzbehandlung das Medikament "Metacam" vor, dessen Wirksamkeit mit jener von Aspirin vergleichen werden kann, den Schweinen also bei diesem furchbaren Eingriff kaum Schmerzlinderung bietet.

Mögliche Alternativen

Wenn männliche Ferkel die in die Geschlechtsreife kommen, produzieren ihre Hoden unter anderem die Stoffe Testosteron und Androstenon. Androstenon ist für den typischen Ebergeruch (urin-, moschusartig) verantwortlich. Die ÖsterreicherInnen lehnen aus traditionellen Gründen diesen Geruch ab. Das alleine gilt als Rechtfertigung dafür, dass jedes Jahr Millionen Tiere diese furchtbare Tortur über sich ergehen lassen müssen!

Durch jahrelange Forschung wurden in den letzten Jahren genug Alternativen gefunden um die betäubungslose Kastration endlich in die Vergangenheit zu verbannen. Im Prinzip gibt es zwei Varianten, entweder die chirurgische Kastration mit einer adäquaten Schmerzbehandlung oder der Verzicht auf jegliche Kastration (Immunokastration und Ebermast).

Die verschiedenen Methoden im Detail:

Die Injektionsanästhesie ist die gewöhnliche Vollnarkose wie wir sie alle kennen. Sie darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden, da es leicht zu einer falschen Dosierung kommen kann. Bei der Vollnarkose ist zu beachten, dass die Tiere nach dem Aufwachen wieder ihr volles Schmerzempfinden haben, deshalb sollte zudem eine postoperative Schmerzbehandlung erfolgen, die schmerzlindernd und entzündungshemmend wirkt.

Diese Alternativen stellen für die Tiere wohl die beste Möglichkeit dar, weil hierbei auf die Kastration gänzlich verzichtet wird.

Bei der Immunokastration wird dem Schwein in der vierten Lebenswoche eine Impfung verabreicht, die zweite Impfung bekommt es dann ungefähr sechs Wochen vor der Schlachtung. Durch diesen Impfstoff erzeugt der Körper Antikörper gegen das Hormon Skatol, dieses Hormon erzeugt normalerweise den sogenannten „Ebergeruch“. Durch die Impfung wird also das betreffende Hormon im Körper nicht mehr produziert und somit weist das Schwein keinen Ebergeruch mehr auf. Bei der Immunokastration handelt es sich also nicht um eine „Hormonbehandlung“, sondern um eine ganz gewöhnliche Impfung, wodurch der eigene Körper das Hormon einfach nicht mehr produziert.

Bei der Ebermast wird weder kastriert noch wird das Schwein in irgendeiner Weise behandelt. Es werden einfach nur ganz gewöhnliche männliche Schweine gemästet. Das nennt man dann Ebermast, diese Form der Mast wird bereits in Großbritannien, einigen Teilen Spaniens, Portugals und Deutschlands angewandt. In der Ebermast kommt es zu einem vermehrten Aggressionsverhalten zwischen den Tieren, daraus können sich neue Tierschutzprobleme ergeben. Somit werden bei der Ebermast höhere Anforderungen an Haltung und Management gestellt.

  • Injektionsanästhesie
  • Immunokastration und Ebermast

Tendenzen und Gesetze in Europa

In der rechtlich nicht bindenden Brüsseler Erklärung haben sich mit der Unterstützung der Europäischen Kommission und der belgischen EU-Ratspräsidentschaft Vertreter der europäischen LandwirtInnen, VertreterInnen aus der Fleischindustrie, HändlerInnen, WissenschaftlerInnen, TierärztInnen und Tierschutzorganisationen dazu verpflichtet bis zum 1. Jänner 2018 die chirurgische Kastration von Schweinen freiwillig zu beenden.

Deutschland: Seit April 2009 ist der Einsatz von schmerzlindernden Mitteln vorgeschrieben. Knapp ein Drittel der Schweine in Deutschland werden überhaupt nicht mehr kastriert, die Ebermast ist in vielen Betrieben schon sehr weit umgesetzt. Ab 2019 hätte die betäubungslose Kastration gänzlich verboten werden sollen, die Regierung hat es unter dem massiven Einfluss der Agrar-Lobbys aber nicht geschafft, das Verbot umzusetzen. Das Verbot wurde nochmal um zwei Jahre verschoben.

Niederlande: Im November 2007 wurde die „Noordwijk Deklaration“ unterzeichnet. Dabei einigten sich die Schweine-Bauern, aus der chirurgischen Kastration auszusteigen, allerdings ohne Frist für ein Verbot. Bis dahin erfolgt die Schmerzausschaltung mittels CO²-Narkose und bei Bio-Schweinen mittels Lokalanästhesie.

Dänemark: Die Tendenz ist kurzfristig in Richtung verpflichtende Schmerzausschaltung und langfristig bis zu einem chirurgischem Kastrationsverzicht zu sehen. Bereits jetzt werden die Schlachtkörper routinemäßig auf Ebergeruch getestet.

Großbritannien und Irland: Hier wird traditionell nicht kastriert.

Spanien und Portugal: In einigen Teilen der Länder wird etwa ein Drittel der Ferkel kastriert. Die restlichen Betriebe setzen alle auf Ebermast.

Schweiz: Seit Jänner 2010 ist die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung verboten! Großteils wird hierbei die Inhalationsnarkose mittels dem Narkosegas Isofluran angewandt.

Norwegen: Seit 2002 ist auch hier die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung verboten. Überwiegend wird mittels Lokalanästhesie kastriert. Ein generelles Kastrationsverbot gibt es seit 2009.

BIO-EU-Verordnung seit 2012 – ist das eine Verbesserung?

Produkte, die ein BIO-Gütesiegel vorweisen, haben zumindest in einigen Punkten bessere Bedingungen für die Schweine. Ob dieser Unterschied aber auch wirklich „artgerecht“ und somit wirklich für das Schwein besser ist, bleibt dahin gestellt. So ist das Platzangebot bei konventioneller Haltung 0,7m ² und bei BIO sind es 1,3m² für ein 110kg Schwein. Es gibt natürlich auch Richtlinien für die Eingriffe, die bei den Schweinen – auch bei BIO Schweinen – vorgenommen werden. Diese Richtlinien unterscheiden sich aber leider in keinster Weise von den konventionellen. Den Ferkeln dürfen auch hier bis zum siebten Lebenstag die Zähne abgeschliffen, die Schwänze kupiert und die Kastration ohne Betäubung vorgenommen werden! Seit 2012 gibt es eine neue BIO-EU-Verordnung, die eine Kastration ohne Behandlung untersagt. Dabei werden den Ferkeln schmerzlindernde Arzneien verabreicht, diese sind jedoch keine echte Schmerzausschaltung. Es ist leider traurig, dass nicht einmal im BIO Bereich eine bessere Alternative zu dieser brutalen Methode der Kastration bevorzugt wird!

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