Was bedeutet die CO2 Betäubung?
Welche tierschutzrelevanten Problem entstehen bei der Betäubung mit Kohlendioxid und welche Alternativen gibt es dazu.
CO2-BETÄUBUNG
Jährlich werden in Österreich über fünf Millionen Schweine geschlachtet¹. Bei ca. der Hälfte davon kommt die CO2 Betäubung zum Einsatz, Tendenz steigend. Dabei werden die Tiere in eine Gondel getrieben, welche dann in eine CO2 gefüllte Grube fährt. Da das Kohlendioxid schwerer ist als Luft, sammelt es sich am Boden der Grube. Durch das Einatmen des Gases und den Mangel an Sauerstoff, werden die Tiere bewusstlos und sind so für die Schlachtung betäubt, sodass sie keine Schmerzen erleiden müssen.
Problematik
Die Betäubung soll den Tieren den Schmerz bei der Schlachtung nehmen, leider ist die Methode aber selbst auch mit erheblichen Schmerzen für die Tiere verbunden. Das Gas wirkt stark reizend auf die Schleimhäute, die Tiere verspüren einen stechenden Schmerz, es kommt zu Abwehrreaktionen und Atemnot.² Bei Studien wurde außerdem nachgewiesen, dass 1 %, in Ausnahmefällen sogar bis zu 14 % der Tiere durch die Methode nicht tief genug betäubt waren und noch Reaktionen gezeigt haben.³
Alternativen
Bei den möglichen Alternativen zur CO2-Betäubung mit anderen Gasen zeigt sich vor allem Helium als durchführbare Methode. Die Tiere können das Gas nicht riechen und zeigen daher keine Reaktion auf den Gaskontakt. Auch führt ihnen Helium keine Schmerzen zu, sie verhalten sich völlig normal, bis sie plötzlich umfallen und bewusstlos sind. Für die Tiere ist die Betäubung mit Helium die beste Alternative, leider wird sie derzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt.
Gesetzliche Lage
In der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Des Europäischen Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung wird sogar erwähnt, dass es Diskussionen gegen die CO2-Betäubung gibt, diese jedoch aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht weitergeführt werden: „Die Empfehlungen, den Einsatz von Kohlendioxid bei Schweinen [...] schrittweise einzustellen, werden nicht in diese Verordnung eingearbeitet, da die Folgenabschätzung ergeben hat, dass solch eine Empfehlung derzeit in der EU aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar ist. Es ist jedoch wichtig, diese Diskussion in Zukunft fortzusetzen.“
Quellen:
¹ Statistik Austria
² MACHOLD, U. (2015): Kohlendioxid-Betäubung beim Schwein – gibt es eine tierschutzgerechtere Gasbetäubung? Mitteilungsblatt Fleischforschung Kulmbach 54, Nr. 208, 87-94. Hochschule Weihenstephan, Triesdorf. Online unter: http://www.fgbaff.de/upload/meine_bilder/mtb-02-2015/B04_Machold.pdf (31.01.2017).
³ SCHÜTTE, A.; BOSTELMANN, N. (2001): Statuserhebung zur Effektivität der CO2-Betäubung von Schlachtschweinen in der BRD gemäß der derzeit gültigen Tierschutz-Schlachtverordnung sowie Untersuchungen über deren Beeinflussung durch externe und interne (tierspezifische faktoren. BMVEL-Forschungsauftrag 97HS032, 167 S.